Klimaschutz

Deutschland hinkt seinen Klimaschutzzielen für 2020 hinterher. Mehrere Umweltminister der Länder fordern nun erneut einen Mindestpreis für Kohlendioxid. Von ihm soll eine Lenkungswirkung ausgehen.

Umweltminister dringen auf Einführung eines CO2-Mindestpreises


11Die Umwelt- und Energieminister von neun Ländern haben die Forderung an den Bund bekräftigt, einen Mindestpreis für Kohlendioxid einzuführen. Es werde ein Mechanismus gebraucht, der fossile Energieträger stärker belastet und erneuerbare entlastet, heißt es in einem Brief der Grünen-Ressortchefs an Bundesenergieminister Peter Altmaier (CDU). „Mit der hierdurch erzeugten Lenkungswirkung können wir einen wesentlichen Beitrag zu einer Senkung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre leisten.“

Die Zeit dränge, da Deutschland seine Klimaschutzziele bis 2020 deutlich verfehlen werde. „Je länger wir warten, umso abrupter müssen wir vor 2030 umsteuern“, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es trägt die Unterschriften der Ressortchefs von Schleswig-Holstein, Hamburg und sieben weiteren Ländern. Die Umweltministerkonferenz hatte am 8. Juni auf Initiative Hessens für einen CO2-Preis plädiert, weil klare Preissignale das Erreichen der Klimaziele maßgeblich unterstützen könnten. Dies soll Stromerzeugung, Wärme und Mobilität erfassen.

Die Länderminister verwiesen auf die Forderung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron nach einem CO2-Mindestpreis von 30 Euro je Tonne. „Diese Initiative sollte nach unserer Auffassung auf europäischer Ebene unterstützt und bei anderen Mitgliedstaaten beworben werden.“ Höhe und Entwicklung eines CO2-Preises müssten sozialverträglich ausgestaltet sein und sich am Erreichen der langfristigen Klimaschutzziele orientieren, hieß es weiter. Der wesentliche Teil der Zusatzeinnahmen sollte für eine Senkung der EEG-Umlage und/oder der Stromsteuer verwendet werden.

In Frankreich wird künftig der Klimaschutz auch in der Verfassung des Landes verankert sein. Die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung stimmten am Freitag für eine entsprechende Ergänzung des ersten Verfassungsartikels. Dort soll es künftig heißen: Die Republik „handelt für den Schutz der Umwelt und der Biodiversität und gegen die Klimaveränderungen.“ Der Umweltschutz soll damit zu einem Grundprinzip des französischen Staates werden – derzeit wird er nur in einem späteren Artikel erwähnt, der Klimaschutz kommt bislang nicht explizit vor.

 

© 320°/dpa | 16.07.2018

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