Änderung des BEHG

kostenpflichtig
An diesem Donnerstag berät der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats über die Änderung des Emissionshandelsgesetzes. Im Raum steht die Aufnahme der Abfallverbrennung. Umweltverbände fordern eine klare Entscheidung.

Umweltverbände: Abfallverbrennung muss Teil des Emissionshandels werden


Einer der Umweltverbände, die die Aufnahme der Abfallverbrennung in den Emissionshandel fordern, ist der Naturschutzbund NABU. „Die Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland emittieren jährlich über neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalente“, sagt NABU-Geschäftsführer Leif Miller. „Hiervon ist ein erheblicher Teil fossilen Ursprungs. Allein im normalen Hausrestmüll befinden sich etwa vierzig Prozent fossile Kohlenstoffanteile, insbesondere in Form von Kunststoffabfällen.“

Für den NABU ist klar, dass die Verbrennung dieser Abfälle unter den Emissionshandel fallen muss und Siedlungsabfälle als Brennstoff einen CO2-Preis benötigen. „Bei der Müllverbrennung gehen nicht nur kontaminierte Abfälle, sondern auch Wertstoffe unwiederbringlich in Flammen auf. Der hohe Anteil an Kunststoff im Restmüll zeigt, dass es offensichtlich nach wie vor finanziell attraktiver ist, Abfälle einfach zu verbrennen, statt Strukturen zu schaffen, in denen sie hochwertig recycelt oder im besten Falle ganz vermieden werden“, so Mill

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