Hersteller-Registrierung

Der Online-Handel boomt und mit ihm der Verkauf von Elektrogeräten. Doch immer mehr Hersteller sind nicht als Inverkehrbringer registriert und zahlen daher auch keine Entsorgungskosten. Umweltverbände fordern, dem Treiben nicht länger zuzusehen.

Umweltverbände fordern Maßnahmen gegen Trittbrettfahrer


Mehrere Umweltverbände fordern die Bundesregierung auf, die Registrierungspflicht von Online-Händlern besser zu überwachen. Auf diese Weise ließe sich verhindern, dass viele Händler auf Online-Plattformen Elektrogeräte anbieten, ohne als Inverkehrbringer registriert zu sein. Händler, die so agieren, umgehen die Zahlung von Entsorgungskosten und erhöhen somit die Preise für Kunden von Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.

Über Internetshops wie Amazon und Ebay würden jedes Jahr mehr als 460.000 Tonnen Elektrogeräte in Europa illegal in Verkehr gebracht, rechnen die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Germanwatch und Deutscher Naturschutzring (DNR) vor.

Im Gegensatz zu registrierten Herstellern existiere bei den Trittbrettfahrern keine Anschrift in Deutschland, wodurch Verbraucher gegenüber Verkäufern aus dem außereuropäischen Ausland bei Schäden – etwa einem Brand in Folge eines Kurzschlusses – keinen Schadensersatz durchsetzen könnten, erklären sie. Oft handele es sich zudem um Elektrogeräte mit niedriger Qualität oder erhöhten Schadstoffgehalten.



Weil die Online-Plattformen keine Bereitschaft zeigten, das Problem zu lösen, fordern die Umweltverbände Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf, die Aktivitäten gesetzlich zu stoppen. „Legale und illegale Angebote von Elektrogeräten müssen klar zu unterscheiden sein. Deshalb fordern wir ein schnelles und entschiedenes Handeln der Bundesregierung“, heißt es in einem offenen Brief der Verbände.

Vorbild für eine rechtliche Regelung soll das geplante Gesetz gegen Steuerhinterziehung durch Online-Verkaufsplattformen sein. Illegale Angebote könnten von vorneherein vermieden werden, indem die Verkaufsportale nur Angebote registrierter Hersteller zulassen und die Anschrift sowie die Registrierungsdaten auf der jeweiligen Produktseite anzeigen.

Sollten die Online-Verkaufsplattformen dennoch das Angebot illegal importierter Elektrogeräte tolerieren, sollten sie selbst rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers treten. So könnten Verbraucher, Behörden und betroffene Wettbewerber zukünftig gegen Gesetzesverstöße vorgehen oder Schadensersatz durchsetzen, erklären die Verbände.

 

© 320° | 20.11.2018

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