Ersatzbrennstoffe

Ein neuer Genehmigungsantrag soll die Hängepartie um das EBS-Kraftwerk im Rostocker Seehafen beenden. Wie Vattenfall auf Anfrage mitteilt, soll der neue Antrag bis Ende des Jahres eingereicht werden. Vorgesehen ist eine Reduzierung der Anlagenkapazität.

Vattenfall plant weniger Kapazität für EBS-Kraftwerk in Rostock


Hinter der Zukunft des EBS-Heizkraftwerkes der Vattenfall Europe New Energy Ecopower in Rostock steht nach wie vor ein Fragezeichen. Wie der Konzern gegenüber 320° mitteilt, laufen derzeit die Arbeiten an einem neuen Genehmigungsantrag. Geplant sei, den Antrag noch in diesem Jahr bei der zuständigen Behörde einzureichen. „Unser Ziel ist es, das Genehmigungsverfahren in 2018 abzuschließen“, teilt der Konzern auf Anfrage mit.

Der neue Genehmigungsantrag werde eine Anlagenkapazität von 210.000 Tonnen pro Jahr zum Gegenstand haben, teilt Vattenfall weiter mit. Bislang belief sich die genehmigte Kapazität auf 230.000 Jahrestonnen. Die Ersatzbrennstoffe werden aus Verbundverpackungen, Pappe, Papier-, Folien- und anderen Kunststoffresten hergestellt.

Revisionsverfahren läuft

Anlass für den neuen Genehmigungsantrag ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald von April 2016, mit dem das Gericht die Änderungsgenehmigung für die Anlage aus dem Jahr 2009 aufgehoben hatte. Mit der Änderungsgenehmigung erhielt Vattenfall seinerzeit die Erlaubnis, die Anlagenkapazität von 166.400 auf 230.000 Tonnen Ersatzbrennstoffe pro Jahr zu erhöhen.

Wie das Oberverwaltungsgericht im Urteil bemängelte, hätte die Erhöhung der Kapazität einer Neuerrichtungsgenehmigung bedurft. Dafür wäre wiederum eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen, so die Richter. Auf eine solche sei im Änderungsverfahren aber verzichtet worden. Ebenso habe Vattenfall darauf verzichtet, die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Vattenfall reichte in Reaktion auf den OVG-Beschluss Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, so dass der Anlagenbetrieb bis zu einer Entscheidung über das Revisionsverfahren fortgesetzt werden kann. Wie Vattenfall gegenüber 320° mitteilt, sei es vollkommen offen, wann das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung fällen wird. Auf die Frage, was mit dem Genehmigungsantrag geschieht, sollte das Revisionsverfahren schneller über die Bühne gehen als das Genehmigungsverfahren, erklärte Vattenfall: „Wir arbeiten daran, das Neugenehmigungsverfahren zügig abzuschließen.“

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