Gesetzgebungsverfahren

Das Verpackungsgesetz könnte sich weiter verzögern: Mehrere Bundesländer wollen den Vermittlungsausschuss anrufen und haben einen entsprechenden Antrag eingereicht. Im Kern geht es um zwei Forderungen.

Verpackungsgesetz: Mehrere Länder drängen auf Vermittlungsausschuss


Das Ringen um das Verpackungsgesetz geht weiter. Mehrere Bundesländer – darunter Berlin und Nordrhein-Westfalen – möchten den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen und haben einen entsprechenden Antrag eingereicht.

In dem Antrag geht es vor allem um zwei Punkte, die beide die Rolle der Kommunen betreffen. Laut Antrag soll es den öffentlich-rechtlichen Unternehmen auch möglich sein, bei der Glassammlung Vorgaben zu machen. Diesen Vorschlag hatte die Bundesregierung vor ein paar Monaten abgelehnt.

In einer zweiten Forderung geht es darum, dass die Kommunen von den dualen Systemen die kompletten Kosten für die Abfallberatung erstattet bekommen. Laut Gesetzesentwurf steht den Kommunen lediglich eine Beteiligung zu.

Wie geht es nun weiter?

Mit dem Antrag haben die Länder nun einen Stein ins Rollen gebracht, der zu mehreren Szenarien führen kann. Laut einer Bundesratssprecherin wird der Antrag zunächst übermorgen (27. April) im Umweltausschuss des Bundesrats behandelt. Damit es zu einer Beschlussempfehlung kommt, müssen die Ausschussmitglieder mit einer einfachen Mehrheit dafür stimmen. Im Ausschuss ist jedes Bundesland mit einer Stimme vertreten.

Wenn der Ausschuss die Empfehlung annimmt, wird diese Entscheidung am 12. Mai im gesamten Plenum des Bundesrats besprochen und darüber abgestimmt. Sollte der Ausschuss keine Empfehlung aussprechen, ist das aber längst nicht das Ende für den Vorstoß der Länder. Denn auch ohne Empfehlung können die Länder den Vorschlag vor den Bundesrat bringen – sie müssten dann einen sogenannten Plenarantrag stellen.

Im gesamten Bundesrat wiederum reicht eine einfache Mehrheit, damit der Vermittlungsausschuss, der jeweils zur Hälfe von Bundesrats- und Bundestagmitgliedern besetzt ist, seine Arbeit aufnimmt. Das, was der Ausschuss dann erarbeitet, wird sodann dem Bundestag vorgelegt. Da das Verpackungsgesetz aber kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, kann der Bundestag diese Vorschläge überstimmen.

Wie der Bundestag den Vermittlungssauschuss überstimmen kann, hängt wiederum davon ab, mit welcher Mehrheit dieser zuvor angerufen wurde. Kam im Bundesrat nur eine einfache Mehrheit zustande, reicht zum Überstimmen ebenfalls eine Mehrheit. Sprach sich jedoch eine 2/3-Mehrheit für den Vermittlungsausschuss aus, dann muss auch der Bundestag eine 2/3-Mehrheit zusammen bekommen, um den Vorschlag zu überstimmen.

Ob sich der Vermittlungsausschuss tatsächlich angerufen wird und wie der Bundestag darauf reagiert, ist jedoch offen. Fest steht jedenfalls: Das letzte Wort zum Verpackungsgesetz ist noch gesprochen.

© 320°/ek | 25.04.2017

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