Vorbereitung auf Verpackungsgesetz

Wenige Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. Alle Hersteller, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, müssen dort bis zum 1. Januar 2019 registriert sein. Trittbrettfahrer soll es künftig keine mehr geben.

Verpackungsregister LUCID ist freigeschaltet


Vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. Ab sofort können sich Hersteller, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, dort registrieren. Bis zum 1. Januar 2019 müssen alle Hersteller dort registriert sein.

Ziel sei es, dass künftig endlich alle Hersteller ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen, teilt die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produkte in den jeweiligen Verpackungen online oder im stationären Ladengeschäft vertrieben werden. In der Vergangenheit hatten einige Hersteller sich als „Trittbrettfahrer“ nicht an den Kosten des Systems beteiligt.

„Mit dem frühzeitigen Start des Registers – bereits vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes – geben wir allen Unternehmen die Möglichkeit, sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einzustellen“, erklärt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. „Gerade kleine Unternehmen sollen ausreichend Zeit bekommen, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes reibungslos bis zum offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen zu können.“

Faire Kostenverteilung

Wie die Stiftung weiter erklärt, habe sie bereits viele Aufgaben bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zentralisiert und sorge somit für mehr Effizienz. Nach der Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen und der Konkretisierung der Pflichten durch den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen folge nun der Start des Verpackungsregisters LUCID.

„Die Zentrale Stelle und das neue Verpackungsregister LUCID tragen dazu bei, dass die Kosten künftig fair auf alle Verursacher verteilt werden“, ist Bundesumweltministerin Svenja Schulze überzeugt. „Manche Produzenten, die sich bisher vor ihrer Verantwortung gedrückt haben, werden sich dann womöglich zum ersten Mal Gedanken machen müssen, wie sie sparsamer und ökologischer verpacken können.“

Wie Schulze betonte, werde in Deutschland zu viel Plastikmüll produziert. „Das wollen wir ändern, indem wir überflüssiges Plastik vermeiden und dafür sorgen, dass Verpackungen klüger und ökologischer gestaltet werden. Das, was wir nicht vermeiden können, muss mehr als bisher recycelt werden. Mit dem Verpackungsgesetz setzen wir höhere Recyclingquoten. Außerdem sorgen wir dafür, dass mehr Transparenz in Sammlung und Recycling der Verpackungsabfälle kommt.“

„Ein wichtiger Schritt“

Zufrieden mit dem Verpackungsregister zeigt sich auch das duale System Der Grüne Punkt. „Das ist ein wichtiger Schritt zum Start des Verpackungsgesetzes in 2019“, sagt CEO Michael Wiener. „Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sollten sich jetzt registrieren und umgehend ihrem System die Registrierungsnummer mitteilen.“

Wie der Systembetreiber betont, können Hersteller ab 2019 ihre Verpackungen nur dann bei einem dualen System beteiligen, wenn sie bei der ZSVR registriert sind. Für nicht registrierte Verpackungen gelte automatisch ein Vertriebsverbot.

Etwas skeptischer zeigt sich der Kommunalverband VKU. „Das Verpackungsregister ist ein erster Schritt, ob es uns dem Ziel näher bringt, wird sich zeigen“, sagte ein Sprecher des Verbands . Es brauche striktere, rechtlich verpflichtende Vorgaben zum Produktdesign und zur Verwendung von recyceltem Material für die Hersteller.

 

© 320°/dpa | 06.09.2018

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