Strafverfahren

Der ehemalige Betriebsleiter der Mülldeponie Cröbern ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter befanden ihn in mehreren Fällen für schuldig. Grünen-Politiker fordern nun eine Reform der Abfallüberwachung in Sachsen.

Verurteilung im Fall Cröbern


Der ehemalige Betriebsleiter der Mülldeponie Cröbern im Landkreis Leipzig Land, Konrad D., ist vom Landgericht Halle zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter befanden ihn der Bestechlichkeit sowie der Steuerhinterziehung in sieben Fällen für schuldig (AZ: 2KLS 15/12).

Im Jahr 2006 hatte sich im italienischen Neapel ein Müllnotstand abgezeichnet. Konrad D. und der inzwischen verstorbene Abfallentsorger Andreas B. witterten offenbar eine Chance auf schnelles Geld. Laut Anklage schanzte Konrad D. dem Unternehmer Andreas B. einen lukrativen Auftrag über die Aufbereitung von Abfällen aus Italien zu. Doch die Siedlungsabfälle wurden in den Unternehmen von Andreas B. lediglich mechanisch und nicht, wie mit den Abfalllieferanten vereinbart, biologisch behandelt.

Anschließend sind die Abfälle fälschlich als „abgelagerte Mineralien“ deklariert worden. Insgesamt wurden laut Anklage zwischen 2007 und 2010 rund 100.000 Tonnen Siedlungsabfälle eingeführt und auf diese Weise behandelt. Rund 30.000 Tonnen wurden angeblich in Absprache mit Wolfgang B., dem Geschäftsführer der Betreibergesellschaft einer Mülldeponie in Freyburg, in diese Deponie eingebracht. Die Deponie war jedoch zur Ablagerung von Siedlungsabfällen weder geeignet noch zugelassen. Die Folge soll eine Grundwasserverseuchung gewesen sein.

Die Anklage geht davon aus, dass Konrad D. für die Vermittlung der Aufträge an die Unternehmen des Andreas B. Geldzahlungen in Höhe von mindestens 100.000 Euro erhalten hat. Zudem soll der Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2008 durch Nicht- oder Falschangaben, teils unter Berufung auf Scheinrechnungen, rund 500.000 Euro Steuern hinterzogen haben. Für diese Vergehen wurde Konrad D. nun verurteilt. Eine weitere Anklage wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen wurde fallengelassen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist zugelassen.

„Reform der Abfallüberwachung ist überfällig“

Nach der Verkündigung des Urteils forderten die Grünen in Sachsen, die Abfallüberwachung zu reformieren. „Ich erwarte von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU), die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil abzuleiten. Eine Reform der Abfallüberwachung in Sachsen ist überfällig. Kern einer Reform muss sein: mehr Personal bei den zuständigen Behörden und ein klarer politischer Wille der Landräte und des Umweltministers. Sachsen darf nicht Billigstandort für legale und illegale Müllexporteure bleiben“, sagt Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

Das Urteil belegt nach Zschockes Ansicht die „erschreckende Wirkungslosigkeit“ der bisherigen Überwachungspraxis. „Da sich an der Kontrollpraxis bis heute nichts geändert hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass mafiöse Müllnetzwerke sächsische Deponien und Anlagen weiterhin für unrechtmäßige Geschäfte nutzen. Es ist seit Langem bekannt, dass dieses Geschäftsfeld ein zentraler Bestandteil der organisierten Kriminalität ist“, so Zschocke.

Sachsen hatte in den Jahren 2007 und 2008 insgesamt 245.000 Tonnen Müll aus Neapel und anderen Regionen Italiens angenommen. 92.000 Tonnen davon waren von der Deponie Cröbern geholt worden.

 

320°/db

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