Interview

Dieter Uffmann, Vorsitzender des Altholzverbands BAV, spricht im Interview über die aktuelle Marktlage und die kommenden Aufgaben, die der Verband zu bewältigen hat. Und darüber, wie groß seine Zuversicht bezüglich der Gewerbeabfallverordnung noch ist.

„Vor uns liegen zwei große Projekte“


Dieter Uffmann ist seit April 2016 Vorsitzender des Bundesverbands der Altholzaufbereiter und –verwerter (BAV) und Geschäftsführer der biotherm Services GmbH. Der Altholzverband zählt inzwischen 87 Mitglieder und feierte im vergangenen Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Die Mitgliederstruktur umfasst sowohl große diversifizierte Unternehmen mit einer Altholzsparte als auch mittelständische Anbieter.

Herr Uffmann, an diesem Donnerstag findet die BAV-Jahrestagung in Frankfurt statt. Dabei wird es auch um die aktuelle Verfassung des Altholzmarktes gehen. Wie werden die Mitglieder anreisen, mit guter oder eher schlechter Laune?

BAV
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Die Marktlage und das Altholzaufkommen sind derzeit gut. Dies ist sicherlich für viele Marktakteure erfreulich. Man darf jedoch nicht aus dem Auge verlieren, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht. Hier ist beispielsweise der Förderausstieg aus dem EEG oder die Novellierung der Altholzverordnung zu nennen. Die Teilnehmer machen sich mit Blick auf ihre Unternehmen Gedanken über die kommenden Entwicklungen in Deutschland und Europa. Der erneut sehr hohe Anmeldestand unserer Veranstaltung beweist dies.

Wie würden Sie das aktuelle Verhältnis von Angebot und Nachfrage beschreiben?

Die gute Gesamtkonjunktur ist auch in der Recyclingwirtschaft spürbar. Nach einem schwierigen Jahresstart sind nun Angebot und Nachfrage derzeit nahezu ausgeglichen. Allerdings kann es regional durchaus Unterschiede geben.

Wer profitiert derzeit mehr: die Aufbereiter oder die Kraftwerksbetreiber?

Es ist immer eine Frage von Angebot und Nachfrage. Generell ist der Umgang zwischen Aufbereitern und Kraftwerksbetreibern wie immer fair. Schließlich arbeiten die Marktakteure meist seit Jahren zusammen und pflegen einen fairen Umgang miteinander.

In welchen Punkten sehen Sie den dringendsten Handlungsbedarf für Ihre Branche?

Zwei große Projekte liegen vor uns: Zum einen gilt es, den EEG Ausstieg zu meistern und sicherzustellen, dass die für die Altholzverwertung notwendigen Altholzkraftwerke am Markt erhalten bleiben. Hier werben wir im politischen Raum intensiv für unsere Branche und weisen auf die Risiken von Marktverwerfungen hin, da die Altholzkraftwerke zwischen 2020 und 2026 sukzessive aus der Förderung fallen. Hierdurch kommt es zu einer verschärften Konkurrenzsituation zwischen geförderten und bereits nicht mehr geförderten Kraftwerken. Es ist daher wichtig, die Übergangsphase so zu gestalten, dass keine Altholzkraftwerke aufgrund der subventionsbedingten Wettbewerbsverzerrung abgeschaltet werden müssen.

Und zum anderen ist auf politischer Ebene sicherlich der gestartete Novellierungsprozess der Altholzverordnung eines der wichtigsten aktuellen Handlungsfelder. Wir haben bereits ein Positionspapier veröffentlicht, welches die Forderungen des BAV darstellt. Ziel ist es, eine verbändeübergreifende Stellungnahme auf den Weg zu bringen. Grundsätzlich wollen wir Bewährtes aus dem derzeitigen Regelwerk erhalten, in einigen Punkten sehen wir jedoch auch Aktualisierungsbedarf. Aus unserer Sicht sollten die vier Altholzkategorien sowie die Hochwertigkeit der stofflichen und energetischen Verwertungswege unbedingt beibehalten werden. Anpassungsbedarf sehen wir insbesondere beim Probenahmeverfahren. Hier sollten künftig prozessbegleitende Verfahren aufgenommen werden. Ein wichtiges Anliegen für uns ist auch der Wegfall der Chargenhaltung.

Auf der Tagesordnung am Donnerstag taucht das Thema Gewerbeabfallverordnung nicht auf. Möglicherweise deshalb, weil die Verordnung bislang wenig Auswirkungen zeigt?

Nicht unbedingt. Das liegt vielmehr daran, dass wir die tatsächlichen Auswirkungen wohl erst im Laufe des nächsten Jahres abschätzen können. Ich denke, dass sich auch erst 2019 zeigen wird, welche Herausforderungen die Verordnung für die Praxis bereithält. Fakt ist, dass die novellierte Gewerbeabfallverordnung eine Getrennthaltung von Altholz vorsieht. Und natürlich erhoffen wir uns, dass dies dazu beitragen wird, weitere Altholzpotentiale zu heben, welche dann nachhaltig stofflich oder energetisch verwertet werden können.

Sie hatten vor einem Jahr gesagt, dass Sie von der Umsetzung der neuen Gewerbeabfallverordnung einen zusätzlichen Mengenschub von 500.000 bis einer Million Tonnen Altholz erwarten. Haben Sie diese Zuversicht noch?

Ja, ich bin zuversichtlich, dass der Mengenschub in der Höhe erreicht wird. Die Gewerbeabfallverordnung wird dazu beitragen, zusätzliche Mengen zu mobilisieren und so einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung im Sinne der Kreislaufwirtschaft leisten.

 

© 320° | 18.09.2018

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