Gewerbliche Sammlungen

Die Kritik aus der privaten Entsorgungswirtschaft am Kreislaufwirtschaftsgesetz war groß - insbesondere was die gewerblichen Sammlungen betrifft. Jetzt hält das nordrhein-westfälische Umweltministerium mit einem Status quo-Bericht dagegen. Dessen Ergebnisse sind nach Auffassung des Ministeriums eindeutig.

„Vorwürfe lassen sich nicht erhärten“


Der Status quo-Bericht der gewerblichen Sammlungen basiert auf dem geplanten neuen Monitoring-Bericht der Bundesregierung zu gewerblichen Sammlungen. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hatte vor diesem Hintergrund in der ersten Jahreshälfte 2015 eine erneute Abfrage zu gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Erfragt wurden die Anzeigen zur Sammlung von Alttextilien, Altpapier und Altmetall. Außerdem wurden ablehnende Stellungnahmen von Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sowie die Anzahl etwaiger Befristungen und Untersagungen erhoben.

Laut Umweltministerium haben 21 von 23 kreisfreien Städten sowie 21 von 31 Kreisen entsprechende Angaben gemacht. Die Ergebnisse für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 28. Februar 2015 sind im Einzelnen:

Anzeigen zur Sammlung von Altpapier:

Neue gemeinnützige Sammlungen 5
Bestehende gemeinnützige Sammlungen 19
Neue gewerbliche Sammlungen 33
Bestehende gewerbliche Sammlungen 69

Seitens der örE gab es 1 ablehnende Stellungnahme zu einer gemeinnützigen Sammlung und 40 ablehnende Stellungnahmen zu gewerblichen Sammlungen. Befristungen oder Auflagen gab es für 8 gemeinnützige und 4 gewerbliche Sammlungen. Die Zahl der Untersagungen für gewerbliche Sammlungen beläuft sich auf 12.

Anzeigen zur Sammlung von Altmetall:

Neue gemeinnützige Sammlungen 25
Bestehende gemeinnützige Sammlungen 18
Neue gewerbliche Sammlungen 871
Bestehende gewerbliche Sammlungen 794

Hierzu gab es insgesamt 3 ablehnende Stellungnahmen der örE zu gemeinnützigen Sammlungen und 204 ablehnende Stellungnahmen zu gewerblichen Sammlungen. Befristungen oder Auflagen wurden für 333 gewerbliche Sammlungen angeordnet. Untersagungen gab es in 43 Fällen.

Anzeigen zur Sammlung von Alttextilien:

Neue gemeinnützige Sammlungen 209
Bestehende gemeinnützige Sammlungen 269
Neue gewerbliche Sammlungen 1.818
Bestehende gewerbliche Sammlungen 492

Bei Alttextilien gab es 37 ablehnende Stellungnahmen der örE bezüglich gemeinnütziger Sammlungen und 499 bezüglich gewerblicher Sammlungen. Befristungen oder Auflagen wurden für 149 gemeinnützige und 283 gewerbliche Sammlungen angeordnet. Untersagungen gab es für 21 gemeinnützige Sammlungen und 267 gewerbliche Sammlungen.

Großer Zuwachs der gewerblichen Sammlungen

Somit sind nach Angaben des Umweltministeriums zwischen 1. Juni 2012 und 28. Februar 2015 mehr als 3.000 gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen neu angezeigt worden. Insgesamt dürfte sich die Zahl gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen in NRW auf weit über 5.000 belaufen, heißt es seitens des Ministeriums.

Die hohe Zahl der als zulässig eingestuften Sammlungen zeigt nach Auffassung des Ministeriums, dass sich die in NRW bestehenden Strukturen nicht als Hemmnis erwiesen haben. Insbesondere im Bereich der gewerblichen Sammlungen gebe es einen großen Zuwachs. Die Auswertung zeige auch, dass die unteren Abfallwirtschaftsbehörden keineswegs unkritisch den Stellungnahmen der örE gefolgt sind, betont das Ministerium. Gerade im Bereich der Altmetall- und Alttextilsammlungen würden Untersagungen überwiegend wegen nicht ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung oder wegen Unzuverlässigkeit angeordnet. Die gemeldete Gesamtzahl von rund 350 Untersagungen erscheine keineswegs unangemessen.

Der im Monitoring-Bericht der Bundesregierung anklingende Vorwurf, Behörde und örE könnten „unter einer Decke stecken“ lasse sich ebenso wenig erhärten wie der Vorwurf, es gebe einen von den Kommunen betriebenen Verdrängungswettbewerb, hebt das Ministerium hervor.

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