Gericht legt Kriterien fest

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat klar definiert, wann ein Fahrzeug Abfall ist. Für die EU könnte das weitreichende Folgen haben.

Wann wird der Gebrauchtwagen zum Altauto?


Altfahrzeuge sind grundsätzlich gefährliche Abfälle. Diese Ansicht vertritt der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH). In einer Urteilsbegründung hat der VwGH eine deutliche Trennlinie gezogen, wann Altfahrzeuge noch als Gebrauchtwagen durchgehen und wann sie als Abfall eingestuft werden müssen. Und zwar dürfen ausschließlich Altfahrzeuge, bei denen der nötige Reparaturaufwand geringer ist als der Zeitwert des Fahrzeugs, noch als Gebrauchtwagen qualifiziert werden.

Für die Beurteilung des Zeitwertes und der Reparaturkosten müssen laut VwGH die Maßstäbe angesetzt werden, die in dem EU-Staat gelten, in dem sich das Altfahrzeug befindet. Bei einem geplanten Export dieses Altfahrzeugs kann der Exporteur also nicht zur Begründung angeben, welchen Wert das Fahrzeug im Zielland hat und welche Reparaturkosten dort anfallen würden, um es dort in einen zulassungsfähigen Zustand zu bringen. Allein entscheidend sind der Zeitwert und der Reparaturaufwand im Herkunftsland. Manfred Födinger, Geschäftsführer der Scholz Rohstoffhandel GmbH in Wien, ist mit diesem Urteil äußerst zufrieden: „Wir begrüßen die Klarstellung der Definition, wann ein abgemeldetes Fahrzeug Abfall ist. Dies wird nicht nur für den österreichischen Markt sondern für die gesamte EU weitreichende Auswirkungen haben.“

Auslöser für dieses VwGH-Urteil war die Streitfrage, ob die Autos, die ein österreichisches Unternehmen als Gebrauchtwagen klassifiziert hat, tatsächlich als solche eingestuft werden können. Das Unternehmen, das eine Anlage zur Übernahme, Aufbereitung und Verwertung von Metallabfällen und -produktionsrückständen sowie von Alt- und Gebrauchtfahrzeugen betreibt, wollte ein Auto in einem konzerneigenen Unternehmen außerhalb des EU-Raumes verwenden. Der Betrieb hatte als Argument angegeben, dass es daher nicht maßgeblich sei, die in Österreich geltenden technischen Vorschriften für die Beurteilung der Verkehrssicherheit zu erfüllen.

Diese Überzeugung bezeichnet das VwGH allerdings als „Rechtsirrtum“. Denn es seien sehr wohl die nationalen und europäischen Normen relevant. Eine bestimmungsgemäße Verwendung im Hinblick auf Betriebs- und Verkehrssicherheit sei demnach nach dem österreichischen Stand der Technik zu beurteilen. Das steht so auch in der Anlaufstellen-Leitlinie Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen. Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen. Nur eines von mehreren Indizien, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte, seien auslaufende Betriebsflüssigkeiten.

Ein Gutachter hatte bei vier Altfahrzeugen des Unternehmens anhand der bestehenden europäischen Vorgaben beurteilt, ob die Abfalleigenschaft zutrifft oder ob es sich um einen exportfähigen Gebrauchtwagen handelt. Bei der Frage der Abgrenzung kommt es nach Meinung des Gerichts darauf an, ob das abgemeldete Fahrzeug mit einem geringen Aufwand in einen zulassungsfähigen Zustand gebracht werden kann oder stattdessen lediglich als Ersatzteillager dient.

„Die EU-Kommission sollte diese Erkenntnis des österreichischen VwGH zum Anlass nehmen, bei der Abfallverbringung eine Beweislastumkehr EU-weit gemeinschaftsrechtlich zu verankern“, sagt Oliver Scholz, Vorstand und Miteigentümer des Metallrecyclingunternehmens Scholz. Dadurch würde der Exporteur wesentlich stärker in die Verantwortung genommen werden. Denn er und nicht mehr der Behördenmitarbeiter muss dann anhand der bestehenden Vorgaben und Kriterien beweisen, dass es sich beim Exportgut tatsächlich um einen gebrauchsfähigen Gebrauchtwagen handelt. Das nun gefällte höchstrichterliche Urteil aus Österreich hat diese Vorgaben und Kriterien weiter präzisiert.

Mehr zum Thema
Pyrum erzielt 1,1 Millionen Euro Umsatz – und 9,6 Millionen Euro Verlust
Fragen und Antworten zum PET-Markt in Europa
Wie sich Lederreste upcyceln lassen
Institute senken Konjunkturprognose – Nur noch Miniwachstum
Erster technischer Leitfaden zum EU-Batteriepass
Recycling von Solarmodulen: Jetzt auch für Silber
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
KI sortiert Kunststoffe für Lebensmittel­verpackungen
Nur ein Prozent der Bauabfälle in NRW gehen in den Hochbau
Northvolt startet Bau der Batteriefabrik in Heide
Erstes deutsches Unternehmen für Schiffsrecycling
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen