Kartellamt zu Remondis

Das Kartellamt beäugt das Wachstum von Remondis kritisch. Im Ruhrgebiet hat der Entsorger eine starke Marktstellung bei der Erfassung und Sortierung bis hin zur Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen. Die Übernahme von Müntefering-Gockeln hat die Behörde dennoch freigegeben.

„Weitere Zukäufe müssten wir uns sehr genau ansehen“


Viele Übernahmen wird Remondis im Ruhrgebiet wohl nicht mehr tätigen können. Dafür ist die Marktmacht des Entsorgers zu groß geworden. An diesem Donnerstag hat das Bundeskartellamt zwar die Übernahme des Entsorgungsunternehmens Helene Müntefering-Gockeln GmbH & Co. KG in Herne durch die Remondis GmbH & Co. KG in Bochum freigegeben – nicht aber ohne dem Konzern kritische Anmerkungen mit auf dem Weg zu geben.

Remondis habe im Ruhrgebiet eine sehr starke Marktposition, betont das Kartellamt. Allein bei der Erfassung nicht-gefährlicher Gewerbeabfälle (Containerdienste) habe der Konzern eine starke Marktstellung mit hohen Marktanteilen erlangt.

Hinzu komme, dass Remondis aufgrund von bestehenden Beteiligungen und Verträgen auf einen großen Teil der frei verfügbaren Müllverbrennungsmengen zugreifen könne. Wettbewerber hätten dagegen Schwierigkeiten, ihre Abfälle zur Verbrennung in den Müllverbrennungsanlagen in der Region unterzubringen. „Weitere Zukäufe müssten wir uns deshalb gegebenenfalls auch sehr genau ansehen“, erklärt das Kartellamt.

Sorge um Zugriff auf Sortieranlagen

„Die Stärke bei der Erfassung der nicht gefährlichen Gewerbeabfälle und der Zugriff auf die Müllverbrennungsanlagen verschaffen Remondis erhebliche Vorteile gegenüber den Wettbewerbern“, fügt die Behörde hinzu. Gleichwohl habe sich herausgestellt, dass es in der Region Ruhrgebiet noch eine Vielzahl von kleineren Containerdiensten gebe. Folglich habe das Kartellamt die Übernahme von Müntefering-Gockeln aufgrund der besonderen regionalen Umstände freigegeben.

Müntefering-Gockeln betreibt in Herne einen größeren Containerdienst für Baustellen- und Gewerbeabfälle. Außerdem verfügt der Entsorger über eine Sortieranlage für Gewerbeabfälle sowie eine größere Anlage zur Aufbereitung von Altholz.

Von daher hat das Bundeskartellamt auch untersucht, ob die neue Pflicht zur Sortierung von gemischten Gewerbeabfällen, die von der Gewerbeabfallverordnung ab dem 1. Januar 2019 vorgeschrieben ist, zu einer Marktverschließung führen könnte. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Gemische von gewerblichen Abfällen nicht mehr ohne vorherige Sortierung in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden. Zahlreiche Marktteilnehmer haben die Sorge geäußert, dass Remondis sie vom Zugang zu Sortieranlagen abschotten könnte.

Die Ermittlungen hätten jedoch gezeigt, dass die Wettbewerber bereits über so große Kapazitäten für die Sortierung gemischter Gewerbeabfälle verfügen bzw. die Errichtung entsprechender Anlagen planen, dass Remondis auch durch den Erwerb von Müntefering-Gockeln nicht in die Lage versetzt wird, Wettbewerber von der Sortierleistung abschotten zu können. Vielmehr sei nach dem Ergebnis der Ermittlungen damit zu rechnen, dass ausreichend Kapazitäten zur Vorbehandlung gemischter Gewerbeabfälle im Laufe der nächsten zwei Jahre verfügbar werden.

Schließlich hat das Kartellamt auch den Bereich Altholzaufbereitung untersucht. Auch in diesem Bereich erreiche Remondis durch den Zusammenschluss eine starke Marktstellung, erklärt das Kartellamt. Aber auch hier habe sich gezeigt, dass die Übernahme unter diesem Aspekt nicht untersagt werden könne, das es noch weitere bedeutsamer Unternehmen im Markt gebe.

 

© 320° | 13.12.2018

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