Organische Düngemittel

Das EU-Parlament hat den Bericht über Düngemittel mit CE-Kennzeichnung angenommen. Eine Verschärfung des Grenzwertes für Blei fand keine Mehrheit. Nun gehen die Verhandlungen auf EU-Ebene über die Einführung einer CE-Kennzeichnung für organische Düngemittel in die nächste Runde.

Weiterer Schritt in Richtung CE-Kennzeichnung


Wie der Entsorgerverband BDE mitteilt, hat das Europaparlament am 24. Oktober den Bericht über Düngemittel mit CE-Kennzeichnung angenommen und dem federführenden Ausschuss das Mandat zur Aufnahme von Trilogverhandlungen erteilt. Der Antrag des Binnenmarktausschusses, für organische Düngemittel und Bodenhilfsstoffe einen Grenzwert für Blei von 20 mg/kg einzuführen, wurde abgelehnt. Somit gehen sowohl die Kommission als auch das Europaparlament mit dem Ziel, einen Grenzwert von 120 mg/kg einzuführen, in die nun anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten.

„Unsere Branche unterstützt hohe Qualitätskriterien für Komposte und andere organische Düngemittel“, betont BDE-Präsident Peter Kurth. „Wir begrüßen in diesem Fall jedoch das Votum des Plenums, denn der vorgeschlagene Grenzwert des Binnenmarktausschusses lag um ein Vielfaches unter dem strengsten nationalen Grenzwert in der EU. Das Resultat wäre gewesen, dass nahezu kein Hersteller organischer Düngemittel die CE-Kennzeichnung hätte verwenden können und somit das beabsichtigte Ziel der EU, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, verfehlt worden wäre.“

Kurth wies jedoch darauf hin, dass es in einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf gebe. So sei es beispielsweise noch nicht gelungen, angemessene Hygienekriterien festzulegen. Auch fehle eine eindeutige Abgrenzung zwischen pflanzlichen Bioabfällen, die einer Behandlungspflicht unterliegen und solchen Pflanzenteilen, die unverarbeitet Düngeprodukt mit CE-Kennzeichnung werden können.

Als Teil des Kreislaufwirtschaftspakets hatte die europäische Kommission am 17.03.2016 einen Legislativvorschlag gemacht, der organischen Düngemitteln bei Einhaltung bestimmter Kriterien eine CE-Kennzeichnung und somit die uneingeschränkte Vermarktung im EU-Binnenmarkt ermöglichen soll. Die derzeit geltende Düngemittelverordnung (2003/2003/EG) ermöglicht dies nur für mineralische Düngemittel.

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