EU-Chemikalienpolitik

Weichmacher in Kunststoffen gelten als gesundheitsgefährdend. Die EU-Kommission will ihren Einsatz nun begrenzen. Betroffen sind vier Phthalate.

Weniger Weichmacher in Kunststoffen


Die EU-Kommission will den Einsatz von Kunststoff-Weichmachern in Spielzeug, Sportgeräten und anderen Alltagsgegenständen weiter einschränken. Am Mittwoch dieser Woche hat der sogenannte REACH-Ausschuss eine Ausweitung der bestehenden Beschränkungen in der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH beschlossen. Demnach dürfen künftigen vier Phthalate (Weichmacher) nicht mehr in bestimmten Alltagsprodukten enthalten sein: DEHP, DBP, BBP und DIBP.

Bislang finden sich diese Weichmacher noch in vielen Produkten des täglichen Lebens, von Spielzeug bis hin zu Sportgeräten. Die vier Phthalate DEHP, DBP, BBP und DIBP wirken nachgewiesenermaßen auf das Hormonsystem, können die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze unterstützt den Vorstoß. „Wir müssen bei Weichmachern immer kritisch hinschauen. Die Stoffe weisen teilweise eindeutige Gesundheitsrisiken auf. Daher kann ich den Beschluss, den Einsatz bedeutender Kunststoff-Weichmacher weiter deutlich einzuschränken, nur begrüßen.“

Im REACH-Ausschuss sind alle Mitgliedstaaten vertreten. Der Vorschlag zur Beschränkung der Weichmacher wurde einstimmig beschlossen. Nun haben das Europäische Parlament und der EU-Rat drei Monate Zeit, um die formalen Kriterien der Maßnahme vor ihrer Annahme durch die Kommission zu prüfen. Die Beschränkung wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten für Produkte des EU-Marktes, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder auch außerhalb der EU hergestellt werden.

 

© 320° | 13.07.2018

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