Privat versus kommunal

Die Vorstellungen über die Aufgabenverteilung für die Erfassung und Verwertung von Wertstoffen sind so grundverschieden, dass nicht einmal ein Arbeitsentwurf für das geplante Wertstoffgesetz zustande kommt. Eine einseitige Lösung wird es nicht geben, so viel steht fest. Inzwischen rückt auch die Initiative GemIni von der rein kommunalen Lösung ab.

Wer bekommt die Wertstoffe?


Ob der Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) zum geplanten Wertstoffgesetz noch in diesem Jahr vorgestellt wird, darf man bezweifeln. Die Positionen in Entsorgungswirtschaft und Politik liegen so weit auseinander, dass selbst ein halbwegs konsensfähiges Modell für die Wertstofferfassung nicht zustande kommt. Ursprünglich hatte das BMUB den Arbeitsentwurf schon für Ende Sommer angekündigt, seither wurde der Termin aber immer weiter nach hinten verschoben. Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass in den kommenden Wochen ein solcher Entwurf zur Diskussion gestellt wird.

Doch dafür ist das Thema bei den politischen Parteien angekommen. Deren Positionen sind allerdings höchst unterschiedlich. Die Grünen fordern ebenso wie GemIni eine vollständige Kommunalisierung der Erfassung, Sortierung und Verwertung aller Wertstoffe aus privaten Haushalten. Teile der CDU-Bundestagsfraktion hingegen plädieren für eine privatwirtschaftliche Organisation mit einer weiteren Ausgestaltung der Produktverantwortung. Wer die Notwendigkeit kennt, im politischen Raum mehrheitsfähige Kompromisse finden zu müssen, bekommt damit eine Ahnung, wie groß der Aufwand ist, um allein diese Positionen zusammenzuführen. Mit einer klaren, einfachen Lösung sollte man nicht rechnen, mit einem komplizierten Modell dagegen schon.

Zentrale Stelle vergibt Leistungen nach Kartellvergaberecht

Dass die vollständige Rekommunalisierung nicht mehrheitsfähig sein dürfte, hat inzwischen auch die Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme, GemIni, erkannt. Gestern hat sie ihre Vorstellungen für einen Kompromiss vorgestellt, der den privaten Entsorgungsfirmen ein Stück weit entgegenkommen soll. Demnach soll die Erfassung der überlassungspflichtigen Wertstoffe in die Zuständigkeit der Kommunen fallen, während für die Sortierung und Verwertung von Glas, Metallen, Kunststoffen und Getränkekartons eine Zentrale Stelle verantwortlich sein soll. Die Zentrale Stelle soll dabei als öffentlicher Auftraggeber fungieren, der die Leistungen nach dem Kartellvergaberecht zu vergeben hat. „Die private Entsorgungswirtschaft erhält ihre Aufträge sowohl für die Erfassung als auch für die Sortierung und Verwertung nach den allgemeinen Vergaberegeln“, sichert GemIni zu.

Damit will die Gemeinschaftsinitiative Befürchtungen zerstreuen, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Aufgaben über Inhouse-Geschäfte selbst erledigen. Die Sortierung und Verwertung würde nämlich nicht vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vergeben, sondern von der Zentralen Stelle als Vergabestelle. Durch die öffentlich-rechtliche Struktur sei die Zahlungsfähigkeit der Zentrale Stelle für die privaten Auftragnehmer gewährleistet, betont GemIni. „Damit gewinnt die private Entsorgungswirtschaft wirtschaftliche Sicherheiten, die ihr die Systembetreiber nicht vermitteln können.“

Abgabe statt Lizenzentgelt

Wie die Initiative ihre Vorstellungen weiter ausführt, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Einhaltung der Vorgaben zu den Erfassungsmengen verantwortlich. Um möglichst hohe Erfassungsmengen zu erreichen, sollen ökonomische Anreize für örE gesetzt werden. Die Zentrale Stelle wiederum ist dafür verantwortlich, dass die ambitionierten Recyclingquoten eingehalten werden, die das Wertstoffgesetz für Glas, Metalle, Kunststoffe und Getränkekartons vorgeben soll.

Die Zentrale Stelle soll darüber hinaus auch als Abgabenbehörde fungieren. Sie soll die Abgabe erheben, die GemIni als Finanzierungsbeitrag von den Inverkehrbringern von Verpackungen fordert. Die Abgabe tritt an die Stelle der Lizenzentgelte der Systembetreiber, die es im Modell von GemIni aufgrund der abgeschafften dualen Systeme nicht mehr geben wird. Aus den Abgaben erhalten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einen Anteil für die Kosten der Wertstofferfassung, für die Abgaben entrichtet werden. Um die Systembetreiber infolge des Aufgabenentzugs nicht zu sehr zu beachteiligen, kann sich GemIni Übergangsfristen oder auch Vertragsverlängerungen und Vertragsübernahmen vorstellen.

Unterschiedliche Positionen bleiben bestehen

Mit diesem Kompromissvorschlag will GemIni also die Aufgaben der Wertstofferfassung und -verwertung sowohl der kommunalen als auch der privaten Entsorgungwirtschaft übertragen. Damit nähert sie sich ein Stück weit den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums an, bleibt aber in wesentlichen Punkten noch weit entfernt. Denn das BMUB will im Gegensatz zu GemIni an den dualen Systemen festhalten. Außerdem soll die Zentrale Stelle von den Produktverantwortlichen getragen werden. Das wiederum lehnt GemIni ab, weil der Handel sich dann selbst und das duale System kontrollieren würde, wie die Initiative argumentiert. Der Bock würde somit zum Gärtner gemacht.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Konzepten besteht auch in der Frage, wer die Organisationsverantwortung für die Wertstofferfassung bekommt. Im Kompromissvorschlag von GemIni liegt die Verantwortung unverändert bei den Kommunen. Nach den Vorstellungen des BMUB sollen die dualen Systeme weiterhin für Verpackungen zuständig sind, während die Kommunen die Entsorgung von stoffgleichen Nichtverpackungen verantworten sollen. Die Produktverantwortung soll also nicht auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausgedehnt werden, so dass die Entsorgung dieser Fraktion über Abfallgebühren finanziert werden müsste.

Auch das hält GemIni für einen Fehler. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wären dann gezwungen, das duale System mitzubenutzen und hierfür Zahlungen aus ihrem Gebührenaufkommen an die dualen Systeme zu leisten, argumentiert die Initiative. Sollte es unter diesen Umständen wieder zu Liquiditätsengpässen bei den dualen System kommen, müssten die Kommunen einspringen. Auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger würden dann höhere Zahlungsforderungen zukommen, um die einheitliche Wertstofferfassung zu gewährleisten. Die örE würden somit über den Zwang der Mitbenutzung in die finanzielle Mithaftung genommen, kritisiert GemIni.

 

Mehr zum Thema
„Der Getränkekarton hat eine unglaublich schlechte Recyclingbilanz“
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
Kunststoffrecycling: Covestro plant Zusammenarbeit mit Automobilindustrie
Pyrum erhält Nachhaltigkeitszertifizierung
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Alpina führt digitalen Produktpass ein
Schott will den Kreislauf weiter schließen
Neue Kennzeichnung für CO2-armen Stahl
100 Prozent recycelte Edelmetalle: Umicore führt „Nexyclus“ ein
Helftewes verlässt Grünen Punkt
Neste testet Pyrolyseöl aus Altreifen