Alternative Entsorgungswege

Recyceln, Verbrennen oder Deponieren: Sandfangrückstände von Kläranlagen können vielfältig genutzt werden. Doch dabei sind eine Reihe von Regeln und Vorgaben zu beachten.

Wie Sandfangrückstände verwertet werden können


Mit dem Abwasser gelangen häufig andere Materialien in die Kläranlagen. Meist handelt es sich dabei um Sand und Kies. Seltener kommen Glas, Metall und Pflanzenreste an den Anlagen an. Weil diese aber den Betrieb beeinträchtigen, werden sie mit Sandfängen herausgesiebt und anschließend gewaschen.

Dadurch können die Pflanzenreste dem Klärprozess wieder zugeführt und die anderen Fremdstoffe abgetrennt werden. Einzig die mineralischen Bestandteile bleiben übrig. Wie man diese nutzen kann, hat nun das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zusammengetragen. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Verwerten, Mitverbrennen oder Deponieren.

Verwerten

Für Sandfangrückstände gibt es keinen eigenen Abfallschlüssel. In der Regel werden sie dem nicht gefährlichen Abfall (Abfallschlüssel 19 08 02) zugeordnet. Das macht den Einsatz als eine Art Recyclingbaustoff ein wenig kompliziert. Dennoch können Sandfangrückstände in gereinigter Form im Kanalbau und Wegebau oder für Lärmschutzwälle eingesetzt werden.

Dabei ist laut LfU Folgendes zu beachten:

  • Bei Verwertungsmaßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden innerhalb des jeweiligen Gebietes zuständig. Fachlich unterstützt werden sie von den Wasserwirtschaftsämtern.
  • Sandfangrückstände sind mit üblichem Bodenaushub oder Bauschutt gleichgesetzt, der beim Gebäudebau, -abbruch oder -umbau anfällt.
  • Für die Verwertung gelten deshalb Analysenumfang, Zuordnungswerte und weitere Regelungen der LAGA M 20 (6. November 1997) für Boden.
  • Im Probenahmeprotokoll sollte aber auf den Anteil an nicht mineralischen Fremdstoffen wie Glas, Metall, pflanzliches Material etc. eingegangen werden.
  • Gegebenenfalls müssen für Klärschlamm-typische und weitere Schadstoffe nach LAGA-Richtlinie PN 98 abgeprüft werden.
  • Der Einsatz in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten ist ausgeschlossen.

Zusätzlich verbietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den Einsatz auf Grünland, Feldfutteranbauflächen, Sport- und Kinderspielplätzen. Der Grund: Das Material sei seuchenhygienisch bedenklich. Abnehmer müssten daher geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten ergreifen.

Neben dem Einsatz als Recyclingbaustoff eignen sich Sandfangrückstände laut LfU auch als Deponiebaustoff. Je nach Verwendung müssten Proben der Abfälle die Zuordnungswerte der Deponieverordnung einhalten (Anhang 3, Tabelle 1 und 2). Zudem sei nachzuweisen, ob das Material für einen Einbau zulässig und bautechnisch geeignet ist.

Mitverbrennen

Sollte sich herausstellen, dass die Rückstände nicht als Recycling- oder Deponiebaustoff in Frage kommen, können sie mitverbrannt werden. Für qualitativ geeignete Sandfangrückstände finden sich Abnehmer in der Beton- oder Zementindustrie, heißt es von Seiten des LfU.

Deponieren

Sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, muss das Material vom Kläranlagenbetreiber auf der Deponie entsorgt werden. Dafür empfiehlt das LfU, die Ablagerungsfähigkeit der Abfälle zu prüfen. Es gelten die Zuordnungswerte in Tabelle 2, Anhang 3 der Deponieverordnung. Zudem sollte der maximal zulässige Glühverlust ermittelt werden. Der liege bei 3 Masseprozent für die Deponieklassen DK 0 und DK I und bei 5 Masseprozent für DK II. Die gleichen Werte gelten für den Gehalt an gesamten organischen Kohlenstoff (TOC-Wert). Werden diese Werte im Einzelfall überschritten, entscheidet die zuständige Behörde über eine Ablagerung.

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