Mengendifferenzen

Nun liegt auch die Mengenprüfung für Reclay vor. Demnach stimmen auch bei diesem dualen System die Mengenmeldungen an die Clearingstelle und den DIHK nahezu überein.

Wirtschaftsprüfer bescheinigt Reclay korrekte Meldungen


Das duale System von Reclay hat seine Mengen für 2016 ordnungsgemäß gemeldet. Wie das Unternehmen mitteilt, habe der zuständige System-Wirtschaftsprüfer eine nahezu 100-prozentige Übereinstimmung der Meldungen an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Clearingstelle bescheinigt.

Demnach beträgt die Abweichung bei Leichtverpackungen (LVP) nur 98 Tonnen. Dies entspreche lediglich 0,1 Prozent der insgesamt 89.448 Tonnen, die nicht an die Clearingstelle gemeldet wurden. Bei Glas beträgt die Differenz -67 Tonnen, bei Papier/Pappe/Kartonagen 449 Tonnen. „Die dargestellten Differenzen beruhen ausschließlich auf nachträglichen Mengenanpassungen und Nachtragsmengen von Kunden nach dem 30. April 2017“, heißt es dazu in der Bescheinigung des System-Wirtschaftsprüfers.

„Die Zahlen bestätigen, dass unser Unternehmen alle Mengen rechtskonform gemeldet hat. Die geringen Abweichungen werden wir natürlich nachmelden und für den entsprechenden Kostenanteil in der Clearingstelle aufkommen“, erläutert Raffael A. Fruscio, Geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group, das Prüfungsergebnis. „Es liegt nun an den restlichen dualen Systemen, ebenfalls für Transparenz zu sorgen und ihre Zahlen offenzulegen. Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist es darüber hinaus essentiell, dass alle Systembetreiber dem neuen Clearingvertrag beitreten.“

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