Organisatorischer Brandschutz in Altholzanlagen

In Altholzanlagen lagern große Mengen Holz, die eine potenzielle Brandlast bilden. Für den Brandschutz und die Bekämpfung von Bränden gibt es eine Reihe von organisatorischen Maßnahmen. Eine Übersicht.

To-do-Liste für Betreiber


Brände sind eine große Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter, die Umwelt und für die Existenz der Anlagen. Daher finden sich in Deutschland Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, wie z.B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Dementsprechend lang ist die To-do-Liste für Recycling- und Altholzanlagen in Sachen Brandschutz und -vorbeugung.

Der vorbeugende Brandschutz kann nur dann optimal funktionieren, wenn die erforderlichen baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen wie z.B. Brandfrüherkennung sinnvoll durch organisatorische Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept ergänzt werden. Das wurde erneut auf einer Fachtagung deutlich, die der Altholzverband BAV zusammen mit dem TÜV Süd veranstaltet hat. Organisatorische Brandschutzmaßnahmen sind einerseits nötig, um die Wirksamkeit der baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen und andererseits, um die Mitarbeiter zum brandschutzgerechten Verhalten zu bewegen.

Als Maßnahmen, die unter den organisatorischen Bauschutz fallen, kommen folgende Punkte in Betracht:

• Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Der TÜV Nord hat die erforderlichen Voraussetzungen, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Merkblatt zusammengefasst.

• Erstellen von Alarmplänen

• Erstellen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096, BGI 560

• Bestellen und Ausbilden von Ersthilfekräften / Brandschutzhelfern

• Aufklärung über Brandschutzmaßnahmen

• Räumungs- und Löschübungen

• Erstellung von Feuerwehrplänen, die mit der Feuerwehr abgestimmt sind und stets auf dem aktuelle Stand gehalten werden müssen

• Erstellen und Anbringen von Flucht- und Rettungswegplänen

• Prüfung der brandschutztechnischen Einrichtungen

Brände lassen sich aber bei aller Vorsicht und allen getroffenen Maßnahmen nicht immer verhindern. Daher muss der Betrieb als Teil des technischen Brandschutzes in jedem Fall Kleinlöschgeräte und Wandhydranten installieren sowie die Wasserversorgung für die Feuerwehr sicherstellen.

Alternative Lösungen bei der Versorgung mit Löschwasser finden

Welche Löschwassermenge über die Sammelwasserversorgung zur Verfügung stehen muss, wird üblicherweise nach dem Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) festgelegt. Für die Brandbekämpfung in Recyclinganlagen reichen die Mindestmengen, die zumeist aus dem öffentlichen Wassernetz über Hydranten entnommen werden müssen, nicht aus. Der Löschwasserbedarf für Altholzanlagen ist nach der Industriebaurichtlinie zu ermitteln. Demnach ist Löschwasser für den Objektschutz in einer Menge von mindestens 96 m³ pro Stunde über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden zur Verfügung zu stellen. Mario König von der Berufsfeuerwehr Mannheim plädiert dafür, sich im Zuge der Erstellung von Brandschutzkonzepten am konkreten Objekt intensiv mit alternativen Lösungen auseinanderzusetzen. Das kann die Nutzung von Oberflächengewässern sein, der Bau und die Nutzung von Löschwasserbrunnen nach DIN 14220 mit definierten Leistungen, oder die Errichtung von Zisternen.

Mit wie vielen Feuerlöschern der jeweilige Altholzbetrieb auszustatten ist, basiert auf den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.2..

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