Internethandel

Der Online-Handel boomt und mit ihm die Einfuhr von Produkten, die nicht ordnungsgemäß lizenziert sind. Somit landen in Deutschland zahlreiche Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen, für deren Sammlung und Verwertung nicht gezahlt wurde. Das UBA hat nun eine Maßnahme vorgeschlagen, die das Problem lösen könnte.

Trittbrettfahrer-Problematik: UBA verlangt Gesetzesanpassung


In Deutschland landen immer mehr Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien, die nicht ordnungsgemäß lizenziert sind. Möglich macht diese Entwicklung vor allem der Internethandel, über den zahlreiche Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland bestellt werden. Selten wird dabei überwacht, ob die Händler aus dem Ausland die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Viele Produkte sind daher nicht lizenziert, sodass für diese Produkte auch niemand für deren Sammlung und Entsorgung bezahlt. Für das Umweltbundesamt (UBA) ist diese Drittland-Trittbrettfahrer-Problematik ein „besonders drängendes Problem“, wie das Amt nach einer Konferenz mehrerer Bundesministerien zum Thema Online-Handel am 18. Juni in Berlin mitteilte.

Vollzugsbehörden haben wenig Möglichkeiten

Die Vollzugsbehörden könnten nach geltendem deutschem Recht die Geschäftspraxen der Online-Händler nicht verhindern, räumt das UBA ein. Laut OECD werden mittlerweile in Europa jährlich mehr als 460.000 Tonnen Elektrogeräte über den Online-Handel illegal in Verkehr gebracht.

Auch die in Kürze geltende EU-Marktüberwachungsverordnung sei nicht geeignet, um das Problem zu lösen. „Diese wird betreffend elektronische Marktplätze jedoch allenfalls punktuell eine Verbesserung bewirken, da nach dieser allein bei einem individuell nachgewiesenen Verstoß sowie zudem auch nur unter strengen Voraussetzungen Maßnahmen möglich werden“, meint das UBA.

Händler stärker in die Pflicht nehmen

Deutlich wirksamer wäre es nach Ansicht der Behörde, die Betreiber von Online-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese sollten prüfen, ob die Hersteller ihre Produkte ordnungsgemäß registriert haben. Entsprechen sollte in den Gesetzestexten für Batterien, Verpackungen und Elektronikgeräten diese Prüfpflicht für die Betreiber der elektronischen Marktplätze ergänzt werden.

„Im Gegensatz zur EU-Marktüberwachungsverordnung würde die Normierung einer solchen Prüfpflicht für elektronische Marktplätze im ElektroG, BattG und VerpackG bewirken, dass (IT-gestützt) flächendeckend nur noch Angebote verifizierter (also registrierter) Verantwortlicher auf elektronischen Marktplätzen überhaupt veröffentlicht werden“, so das UBA.

 

© 320°/ek | 19.06.2019

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