Urteil des Kölner Landgerichts

Der Systembetreiber Zentek hat im Altpapierstreit mit dem Trierer Zweckverband ART seine Forderung durchgesetzt: ART muss die Erlöse aus der Altpapiervermarktung offenlegen, urteilte das Landgericht Köln.

Zentek erzielt Punktsieg im Altpapierstreit mit ART


In der Auseinandersetzung zwischen dem Systembetreiber Zentek und dem Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART) hat das duale System einen Punktsieg errungen. Seit längerem streiten sich die Beteiligten bereits um die Altpapierentsorgung. Dabei geht es um Mengenangaben und die Offenlegung von Erlösen durch die Vermarktung des Altpapiers.

Mit Urteil vom 17. März hat das Landgericht Köln ART nun verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, welche Erlöse der Zweckverband aus der Vermarktung von Papier, Pappe, Karton im Jahr 2013 aus der Altpapiersammlung in den Gebieten des Landkreises Trier/Saarbug und der Stadt Trier eingenommen hat.

Außerdem wurde der ART dazu verpflichtet – falls Zentek dies verlangt – dem Systembetreiber jene Altpapiermengen zu geben, die Zentek laut Clearingvertrag zustehen. Zentek könnte dann diese Mengen selbst vermarkten.

Dem Urteil ging ein längerer Rechtsstreit voraus: Zu Beginn des Jahres 2013 lief der Vertrag zwischen Zentek und ART aus, den diese über die Miterfassung des Altpapiers getroffen hatten. Da sich die beiden Parteien über keinen Folgevertrag einigen konnten, erfasste ART die Zentekmengen ohne Vereinbarung mit und stellte dem Systembetreiber am Ende des Jahres eine Rechnung, die Zentek als zu hoch empfand und nicht bezahlen wollte.

ART versuchte anschließend, über den Rechtsweg das Geld einzutreiben. Zentek wiederum forderte mit einer Gegenklage Einsicht über die gesammelten Mengen und die Erlöse, die ART erzielt hatte. Gegen Ende 2015 willigte Zentek schließlich der geforderten Zahlung ein, beharrte aber auf die Auskunft hinsichtlich der Erlöse. Dieser Forderung hat das Gericht nun stattgegeben (AZ 86 O 52/15).

© 320°/ek | 30.03.2016

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