Düngeverordnung

Die Bundesregierung ist auf Drängen der EU-Kommission bereit, die Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers weiter zu verschärfen. An diesem Mittwoch gibt es ein erneutes Treffen von Bund und Ländern. Unter anderem geht es um neue Sperrzeiten und neue Düngevorgaben.

Zu viel Nitrat und Dünger: Bund und Länder ringen um neue Regeln


Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) schlägt auf Drängen der EU-Kommission weitere Verschärfungen der Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers vor. So sollen in nitratbelasteten Gebieten Sperrzeiten fürs Düngen auf Weiden und Wiesen um zwei Wochen auf vier Monate von Oktober bis Ende Januar ausgedehnt werden. Düngevorgaben für Hangflächen sollen schon ab fünf Prozent Neigung statt ab zehn Prozent greifen. Das geht aus einem Ministeriumspapier für ein erneutes Treffen von Bund und Ländern an diesem Mittwoch in Berlin hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Ziel der Beratungen ist, eine Position zu finden, mit der Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kommende Woche nach Brüssel reisen können, um sich mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella zu beraten. Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt und 2018 beim EuGH Recht bekommen. Düngen mit Gülle ist eine Hauptursache dafür, dass an vielen Messstellen in Deutschland die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser überschritten werden. Das Urteil bezog sich zwar noch auf ältere Düngeregeln. Aber auch die erst 2017 geänderten Vorgaben müssen nun verschärft werden, sonst könnten letztlich Strafzahlungen drohen.

Widerstand vom Bauernverband

Bei den Landwirten stoßen die geplanten Verschärfungen auf Widerstand. „Den Klageandrohungen der EU muss die Bundesregierung mit dem Verweis auf die schon 2017 verschärfte deutsche Düngeverordnung begegnen“, fordert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke vom Landesbauernverband Landvolk Niedersachsen. Die Landwirte hätten bereits mit einem deutlich eingeschränkten Verbrauch an Mineraldünger und einer Reduzierung der Tierbestände auf die strengeren Vorgaben reagiert. Eine pauschale Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent in sogenannten nitratsensiblen Gebieten laufe der Praxis zuwider, Pflanzen und Böden würden ausgehungert.

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor „überzogenen Detailregelungen“. Die Drohung aus Brüssel führe dazu, „dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung und im Eilverfahren durchgeboxt werden muss“, sagte der Umweltbeauftragte des Verbands, Eberhard Hartelt.

Aus Sicht des DBV könnten die Pläne von Bund und Ländern „kleine und mittlere Tierhalter in den Ausstieg treiben“, weil sie schnell viel mehr Lagerkapazität für Gülle, Jauch und Mist bräuchten, wenn das Düngen zu stark eingeschränkt würde. Hartelt sprach von einer „unlösbaren Situation“. Es sei zudem nicht akzeptabel, „pauschal alle Betriebe in einem nitratsensiblen Gebiet mit verschärften Auflagen zu überziehen“.

Ausnahmen für Ökobetriebe

Im Juni hatten das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits Vorschläge an die EU-Kommission übermittelt, um den Schutz der Gewässer vor dem Nitrat-Eintrag zu verbessern. Aber auch diese Vorschläge waren aus Sicht der Europäischen Kommission nicht ausreichend.

Die Ministerien hatten unter anderem vorgeschlagen, die Düngung in den sogenannten „Roten Gebieten“ mit besonders hohen Nitratwerten um 20 Prozent 19im Betriebsdurchschnitt zu reduzieren. Zusätzlich sollte es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen geben. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollten Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug sollte auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten

Außerdem schlugen die Ministerien Ausnahmen für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe vor, sofern diese so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen. So sollten Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr und davon maximal 80 Kilogramm mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden.

Auch auf Dauergrünland sollte die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger sei. Außerdem sollte eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann. Insgesamt wäre die Düngung in Deutschland damit nachhaltiger und der Gewässerschutz deutlich verbessert worden, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt werden, so das BMU.

 

© 320°/dpa | 21.08.2019

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