Wochenrückblick

Die zurückliegende Woche verlief für das Bundesumweltministerium wenig erfreulich. Zunächst fand am Montag ein erfolgloses Gespräch zwischen Vertretern von Bund und Ländern zum geplanten Wertstoffgesetz statt. Dann richtete auch noch der Sachverständigenrat für Umweltfragen mahnende Worte an die Adresse des Ministeriums.

Das war die Woche


Die zurückliegende Woche verlief für das Bundesumweltministerium wenig erfreulich. Zunächst fand am Montag ein weiteres Gespräch zwischen Vertretern von Bund und Ländern zum geplanten Wertstoffgesetz statt. Den erhofften Durchbruch in Form eines Kompromisses auf Basis des BMUB-Arbeitsentwurfs gab es nicht. Aber der war auch nicht zu erwarten. Die im Arbeitsentwurf eingearbeiteten Regelungen, die nach Auffassung des BMUB ein starkes Zugeständnis an die Kommunen darstellen, hatten die Kommunalvertreter schon im Vorfeld abgelehnt.

Wenn es nun wider Erwarten doch einen Fortschritt geben soll, dann muss sich einer der beiden Seiten – das BMUB oder die Kommunalvertreter – bewegen. Das BMUB nimmt für sich in Anspruch, den Kommunen schon weit entgegengekommen zu sein. Die Kommunen haben bislang keine Kompromissbereitschaft gezeigt, zumindest nicht, wenn es um die geforderte Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung geht. Was vor diesem Hintergrund ein runder Tisch, wie vom baden-württembergischen Grünen-Umweltminister Franz Untersteller gefordert, bringen soll, ist fraglich. Vermutlich setzen Untersteller und seine Kollegen aus den grün-regierten Umweltministerien anderer Bundesländer darauf, das BMUB mit anderen Zugeständnissen außerhalb der Organisationsverantwortung ködern zu können – so wie sie das in ihrem internen Papier Anfang April bereits skizziert hatten.

Das BMUB wird sich aller Voraussicht nach nicht darauf einlassen. Gewiss, manchmal müssen Verhandlungen kurz vor dem Scheitern stehen, um eine Einigung herbeizuführen, doch das setzt einen Einigungszwang voraus. Den gibt es beim Wertstoffgesetz jedoch nicht. Scheitern die Verhandlungen endgültig, wird das Vorhaben eben ad acta gelegt. Das BMUB wird auf seine Kompromissbemühungen verweisen und die Verantwortung für das Scheitern bei den Kommunen sehen. Die Kommunen werden die fehlende Bereitschaft des BMUB, sich auf ihre Forderungen einzulassen, als Grund für das Scheitern anführen. Dass dabei die Fortentwicklung der Recyclingwirtschaft unter die Räder käme, wäre als bedauerlicher Kollateralschaden des Pluralismus zu verbuchen. Möglicherweise wäre dieser Schaden auch geringer zu bewerten als jener Schaden, den ein wie auch immer gearteter Kompromiss anrichten könnte.

Zu allem Überdruss für das BMUB hat diese Woche auch noch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mahnende Worte an die Adresse des Ministeriums gerichtet. Die Sachverständigen beklagen ein fehlendes Engagement des BMUB bei der Fortentwicklung der europäischen Kreislaufwirtschaft. Mehr noch: Ihnen fehlt eine Vision des BMUB, wie sich die nationale und europäische Kreislaufwirtschaft bis 2030 entwickeln sollte.

Leider fehlen weitere Ausführungen, wie eine solche Vision aussehen könnte. Da der SRU als Ratgeber der Bundesregierung fungiert, wäre es interessant gewesen zu erfahren, welche Eckpunkte eine solche Vision enthalten sollte. Der SRU nennt zwar die Integration von „Design-für-Ressourcenschonung-Aspekten“ in die Durchführungsmaßnahmen der Ökodesign-Richtlinie, weitere Ausführungen bleiben jedoch außen vor.

Und was brachte die Woche sonst noch? Jede Menge Neuigkeiten und interessante Markt- und Preisentwicklungen, neue Projekte und Verfahren, die wir wieder in einer Übersicht für Sie zusammengestellt haben.

Das Pfingstwochenende soll in weiten Deutschlands eine empfindliche Temperaturabkühlung bereithalten. Ich hoffe, Sie haben dennoch die Muße, das verlängerte Wochenende zu genießen.

Es grüßt Sie herzlichst

Ihr

Stephan Krafzik
Chefredakteur

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