Menschenrechte

Zum ersten Mal beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage für mehr Klimaschutz. Ein Urteil könnte große Auswirkungen haben – auch für Deutschland.

Erstmals Klimaklage vor Menschengerichtshof


Kann ein Staat Menschenrechte verletzen, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut? Mit dieser Frage hat sich am Mittwoch erstmals der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befasst. Hintergrund sind Klagen aus der Schweiz, aus Frankreich und Portugal. Je nach Ausgang der Verfahren könnte es für Regierungen richtig ungemütlich werden.

Die Klage aus der Schweiz wurde von den sogenannten Klimaseniorinnen eingereicht, ein Zusammenschluss von Schweizer Rentnerinnen, initiiert und unterstützt von Greenpeace. „Das Spezielle an uns ist, dass wir die einzige Gruppe alter Aktivistinnen sind“, sagt die 73-jährige Rosmarie Wydler-Wälti der Deutschen Presse-Agentur. Die Klimaseniorinnen argumentieren, dass sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen.

Nach der Verhandlung am Mittwoch zeigte sich Wydler-Wälti zuversichtlich: „Das Gericht hat erkannt, dass es dringend und wichtig ist, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Staaten die Menschenrechte von uns älteren Frauen verletzen, wenn sie die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen nicht ergreifen“, sagte sie.

Offener Ausgang der Verfahren

Ebenfalls am Mittwoch wurde auch der Fall eines französischen Bürgermeisters verhandelt, der für die Einhaltung der Pariser Klimaziele klagt. Im Sommer steht dann noch eine Klage aus Portugal an. In diesem Fall gehen portugiesische Jugendliche gegen 33 Mitgliedstaaten des Europarats vor.

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„Der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen – Lärm oder Luftverschmutzung – auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes“, erklärt die Völkerrechtlerin Birgit Peters von der Universität Trier. Deswegen wird das Verfahren zur Klage der Klimaseniorinnen mit besonderer Spannung erwartet. „Es bestehen Anzeichen dafür, dass das Gericht die Beschwerde der Klimaseniorinnen zum Anlass nehmen wird, um einheitliche Grundsätze für alle drei ähnlich gelagerten Fälle auszuarbeiten“, sagt der Umweltrechtler Johannes Reich von der Universität Zürich.

Gerade weil umweltrechtliche Fragen bisher keine große Rolle vor dem EGMR gespielt haben, ist eine Vorhersage sehr schwierig. „Das Spektrum der möglichen Entscheidungen, die das Gericht treffen kann, ist daher weit gespannt: Es reicht von der Unzulässigkeit der Klage bis hin zu detaillierten gerichtlichen Vorgaben für die schweizerische Klimapolitik“, sagt Reich.

„Wir hoffen auf ein Leiturteil“

Sollten die Klimaseniorinnen gewinnen, würde das zunächst nur die Schweiz binden. Aber: Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat gehören die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien.

Spräche sich also das EGMR für strengere Vorgaben beim Klimaschutz aus, hätte das in jedem Fall große Signalwirkung. „Wenn generelle Aussagen getroffen würden, dass Menschenrechte im Klimawandel Pflichten begründen, müssen auch andere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention diese Art der Auslegung beachten“, sagt Peters. Gleichwohl sei es schwierig, daraus für Deutschland konkrete Politikempfehlungen abzuleiten. Diesbezüglich stehe den Staaten ein weiter Ermessensspielraum zu.

Grafik: picture alliance/dpa-Infografik

Mit einem Urteil des EGMR ist frühestens im Herbst, wahrscheinlicher wohl aber erst im kommenden Jahr zu rechnen. Mit dem Vorentscheid, die Verhandlung und Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs durchzuführen, wurde nach Ansicht der Klimaseniorinnen immerhin die grundlegende Bedeutung der Klagen unterstrichen. „Wir hoffen auf ein Leiturteil, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Frage ist und nicht nur auf eine bloße Absichtserklärung“, sagt die Klimaseniorin Stefanie Brander. Klimapolitik dürfe kein rechtsfreier Raum sein, wo jeder „vor sich hin wursteln darf“, fügte Wydler-Wälti hinzu.

Mehr als 2.000 Klimaklagen

Klagen für Klimaschutz liegen derzeit im Trend. Laut dem Grantham Institute der London School of Economics wurden bislang weltweit über 2.000 Klimaklagen erhoben, ein Viertel davon zwischen 2020 und 2022. Bald könnte es mehrere spannende Entwicklungen geben: Der Inselstaat Vanuatu im Südpazifik will für mehr Klimaschutz den Internationalen Strafgerichtshof einschalten. Auch in den USA, in Brasilien und in Schweden wurden Klimaklagen erhoben.

Und in Deutschland? Da sind zuletzt mehrere Klagen gegen Autohersteller gescheitert. Klimaschützer schauen nun mit Spannung auf das Oberlandesgericht Hamm. Dort läuft die Beweisaufnahme im Fall eines peruanischen Bauern gegen den Energiehersteller RWE.

320°/dpa/re

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