Luftqualitätsnormen

Die EU setzt neue Maßstäbe bei der Luftreinhaltung: Ab 2030 gelten strengere Grenzwerte für Schadstoffe wie NO2 und Feinstaub. Bürger und Umweltverbände erhalten mehr Rechte.

Luftreinhaltung: EU-Parlament beschließt schärfere Grenzwerte


Das Europäische Parlament hat am Mittwoch für die Einführung strengerer Luftqualitätsstandards in der EU gestimmt. Die neuen Vorschriften legen unter anderem strengere Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2) fest. Die Aktualisierung der Luftqualitätsstandards, von denen einige seit fast zwei Jahrzehnten unverändert geblieben sind, werde die „Umweltverschmutzung in der gesamten EU halbieren und den Weg für eine gesündere, nachhaltigere Zukunft ebnen“, erklärte der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Javi López. Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten steht noch aus, gilt aber als wahrscheinlich.

Die neuen Vorschriften, die ab 2030 gelten sollen, sehen insbesondere für Feinstaub (PM2,5 und PM10) sowie NO2 und SO2 strengere Grenz- und Zielwerte als bisher vor. Die Jahresgrenzwerte für PM2,5 sollen von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) auf 10 µg/m³ und für NO2 von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt werden. Beide Schadstoffe gelten als besonders gesundheitsgefährdend.

Außerdem wird die Zahl der Probenahmestellen in den Städten erhöht. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Luftqualitätsstandards regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre oder häufiger, zu überprüfen und dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wie die überarbeiteten Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zu berücksichtigen.

Grafik: picture alliance/dpa-Infografik

Länder, die Schwierigkeiten haben, die neuen Grenzwerte einzuhalten, können eine Fristverlängerung bis 2030 um bis zu zehn Jahre beantragen. Diese Ausnahmeregelung ist möglich, wenn umfangreiche Maßnahmen wie der Austausch von Heizungsanlagen in Privathaushalten notwendig sind.

Ein weiterer Bestandteil der neuen Regelungen ist die Stärkung der Rechte von Bürgern und Umwelt-NGOs. Sie erhalten das Recht, die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten gerichtlich anzufechten und können Schadenersatz verlangen, wenn ihre Gesundheit durch die Nichteinhaltung der neuen nationalen Vorschriften beeinträchtigt wird.

Alle Mitgliedstaaten müssen bis zum 31. Dezember 2028 Luftqualitätspläne erstellen, in denen kurz- und langfristige Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte festgelegt werden.

„Völlig unverständlich“

Schlechte Luftqualität ist laut der Europäischen Umweltagentur (EUA) das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko. Im Jahr 2021 wurden in der EU rund 253.000 Todesfälle mit Feinstaubkonzentrationen oberhalb der WHO-Empfehlungen in Verbindung gebracht.

In Deutschland fordert der Deutsche Städtetag, die Verursacher von Schadstoffen stärker in die Pflicht zu nehmen. Man unterstütze das Ziel, für weniger Schadstoffe in der Luft zu sorgen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. „Das wird aber nur gelingen, wenn Schadstoffe auch direkt an der Quelle gestoppt werden. Vor allem die Industrie, Automobilhersteller, Energiewirtschaft und Landwirtschaft tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei.“

Deshalb sei es völlig unverständlich, dass die Abgaswerte für Pkw bei der neuen Euro 7-Norm unverändert bleiben sollen, so Dedy. Die kürzlich verabschiedete Euro-7-Verordnung schreibt Emissionsgrenzwerte für Straßenfahrzeuge vor. Für Pkw und Kleintransporter bleiben die bisherigen Euro-6-Grenzwerte erhalten, allerdings werden die Anforderungen für Staubpartikel verschärft.

320°/dpa/re

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