BGH-Verhandlung

kostenpflichtig
Verstehen Verbraucher und Fachleute unter dem Begriff „klimaneutral“ eine ausgeglichene CO2-Bilanz oder nicht? Die Antwort dürfte über eine Klage der Wettbewerbszentrale Frankfurt gegen Katjes entscheiden. Am Donnerstag fand die erste Verhandlung statt.

Was versteht man unter „klimaneutral“?


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen mit Klimaneutralität werben darf. Die Wettbewerbszentrale in Frankfurt hatte gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes geklagt, der in einer Fachzeitschrift damit geworben hatte, dass alle seine Produkte klimaneutral hergestellt würden.

Der Herstellungsprozess von Katjes ist nicht emissionsfrei, aber das Unternehmen unterstützt zum Ausgleich Klimaschutzprojekte. Die Werbung sei daher irreführend, meint die Wettbewerbszentrale. Dem Verbraucher würden wichtige Informatio

320°/dpa

Mehr zum Thema
Rechnungshof rügt Wasserstoffstrategie als unrealistisch
Neues Altholzkraftwerk liefert grüne Fernwärme
Pariser Gericht verurteilt TotalEnergies wegen Greenwashing
Evonik-Chef fordert Abschaffung des Emissionshandels
Deutscher Umweltpreis für innovatives Verzinkungsverfahren