BGH-Verhandlung

kostenpflichtig
Verstehen Verbraucher und Fachleute unter dem Begriff „klimaneutral“ eine ausgeglichene CO2-Bilanz oder nicht? Die Antwort dürfte über eine Klage der Wettbewerbszentrale Frankfurt gegen Katjes entscheiden. Am Donnerstag fand die erste Verhandlung statt.

Was versteht man unter „klimaneutral“?


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen mit Klimaneutralität werben darf. Die Wettbewerbszentrale in Frankfurt hatte gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes geklagt, der in einer Fachzeitschrift damit geworben hatte, dass alle seine Produkte klimaneutral hergestellt würden.

Der Herstellungsprozess von Katjes ist nicht emissionsfrei, aber das Unternehmen unterstützt zum Ausgleich Klimaschutzprojekte. Die Werbung sei daher irreführend, meint die Wettbewerbszentrale. Dem Verbraucher würden wichtige Informatio

320°/dpa

Mehr zum Thema
Greenwashing-Vorwurf: Umwelthilfe verklagt Lufthansa
Reform des Klimaschutzgesetzes ist beschlossen
Betonherstellung: So soll der CO2-Ausstoß auf netto Null reduziert werden
Luftreinhaltung: EU-Parlament beschließt schärfere Grenzwerte
„Es ist besser, CO2 im Boden zu haben als in der Atmosphäre“
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Strabag erweitert Portfolio um ökologische Dämmstoffe
Neue Kennzeichnung für CO2-armen Stahl
„CO2 wird künftig ein knappes Gut sein“
Was bislang zum EU-Batteriepass bekannt ist
Klimaneutrales Erdgas? Experten zweifeln CO2-Kompensation an
Schott produziert optisches Glas mit 100 Prozent Wasserstoff