Ende der Übergangsfrist

Über fünf Millionen Bürger in Deutschland haben immer noch kein einfaches Angebot zur getrennten Bioabfallsammlung. Zum Jahreswechsel ist nun auch die EU-Übergangsfrist abgelaufen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Regierung zum Handeln auf.

Getrennte Bioabfallsammlung: „Es gibt keine Ausreden mehr“


In Deutschland besteht bereits seit dem 1. Januar 2015 eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen. Dies ergibt sich aus der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Städte und Gemeinden sind seitdem verpflichtet, ihren Einwohnern ein System zur getrennten Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten anzubieten.

Doch noch immer gibt es viele Kommunen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Mit dem Jahreswechsel endete nun auch die Übergangsfrist, die allen EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung der getrennten Bioabfallsammlung eingeräumt wurde.

Wie die Deutsche Umwelthilfe vorrechnet, gibt es in Deutschland immer noch mindestens 12 Landkreise und kreisfreie Städte ohne Biotonne. In weiteren 30 Landkreisen und kreisfreien Städten müssten die Bürgerinnen und Bürger ihre Bioabfälle zu öffentlichen Sammelstellen oder Wertstoffhöfen bringen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt in § 11 vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die getrennte Sammlung von Bioabfällen sicherzustellen haben. Dies geschieht in den meisten Fällen durch Holsysteme, teilweise auch durch Bringsysteme. Eine verpflichtende Biotonne sieht das Gesetz nicht vor. Genau das fordert die Umwelthilfe.

„Umweltministerin Steffi Lemke muss dringend gegensteuern und durch eine Nachbesserung der Bioabfallverordnung eine Biotonne bundesweit zur Pflicht machen“, fordert Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Biotonne müsse für alle Haushalte kostenlos angeboten und über die Restmüllgebühren finanziert werden. Bundesweit verfügten rund 5,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger nur über eine sehr eingeschränkte oder gar keine Möglichkeit zur getrennten Sammlung von Bioabfällen.

„Bioabfälle gehören in die Biotonne und sollten in Biogasanlagen zu wertvollem Gas und Kompost verarbeitet werden“, sagt Metz. „Umso unverständlicher ist es, dass manche Landkreise und kreisfreie Städte eine getrennte Sammlung verweigern oder so praxisuntauglich ausgestalten, dass sie niemand nutzt. Deutschlandweit besteht der Restabfall immer noch zu rund 40 Prozent aus Bioabfall, der durch die Müllverbrennung verloren geht. Dadurch bleiben riesige Potenziale zum Klima- und Ressourcenschutz ungenutzt.“

Welche Kreise keine getrennte Sammlung anbieten

Laut Umwelthilfe landen jedes Jahr mehr als fünf Millionen Tonnen Bioabfälle im Restmüll. Durch die getrennte Sammlung und Vergärung dieser Bioabfälle könnten jährlich bis zu 680 Millionen Kubikmeter Biogas erzeugt, 40.000 Tonnen aufwendig hergestellter Kunstdünger ersetzt und bis zu 760.000 Tonnen klimaschädliche CO2-Emissionen eingespart werden.

Zu den Landkreisen und kreisfreien Städten ohne getrennte Bioabfallsammlung gehören nach Angaben der Umwelthilfe Altötting, Bremerhaven, Emmendingen, Nordsachsen, Ortenaukreis, Prignitz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg, Teltow-Fläming und Uckermark.

Zu den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Bringsystem zählten Amberg-Sulzbach, Bernkastel-Wittlich, Biberach, Birkenfeld, Coburg (Landkreis), Coburg (Stadt), Eichsfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Emden, Grafschaft Bentheim, Hagen, Harz, Kaufbeuren, Kronach, Landshut (Stadt), Leer, Lichtenfels, Lüchow-Dannenberg, Mühldorf am Inn, Regensburg (Stadt), Regensburg (Landkreis), Rosenheim (Stadt), Rosenheim (Landkreis), Rotenburg (Wümme), Schwandorf, Schweinfurt (Stadt), Trier, Trier-Saarburg, Vorpommern-Greifswald und Weimarer Land.

320°/sr

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