Referentenentwurf

Erweiterte Rückgabemöglichkeiten, bessere Kennzeichnung der Sammelstellen und Eindämmung der Brandgefahr: Das Bundesumweltministerium hat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz überarbeitet. Der Referentenentwurf liegt nun vor.

Umweltministerium legt Novelle des ElektroG vor


Das Bundesumweltministerium hat eine Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf den Weg gebracht. Mit der Novelle, die sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet, soll die Rückgabe von Altgeräten im Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfacht werden. Damit soll die Entsorgung verbessert und die Umweltbelastung durch Elektroschrott verringert werden.

Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der Rückgabemöglichkeiten für ausgediente Elektrogeräte. Künftig können Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von 50 Zentimetern statt bisher 25 Zentimetern ohne gleichzeitigen Neukauf zurückgegeben werden. Das betrifft unter anderem Alltagsgegenstände wie Haartrockner, die nun leichter dem Recycling zugeführt werden können.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen. Dadurch sollen „Verbraucher diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen können“, teilt das Ministerium mit.

Änderungen für Wertstoffhöfe

Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle betrifft Einweg-E-Zigaretten. Diese sollen künftig an allen Verkaufsstellen, also auch an Kiosken und Tankstellen, zurückgegeben werden können. Kunden sollen darüber entsprechend informiert werden, um das Bewusstsein zu stärken, dass Einweg-E-Zigaretten nicht in den Restmüll gehören.

Außerdem wird der Umgang mit Elektroaltgeräten auf den Recyclinghöfen geändert. Künftig soll nur noch geschultes Personal der Wertstoffhöfe die Geräte in die Sammelbehälter einsortieren, um Beschädigungen und insbesondere Brandgefahren durch Lithiumbatterien zu minimieren. „Insbesondere soll ein ‚Einwerfen‘ der Altgeräte – wie bislang vielerorts üblich – in die Behältnisse vermieden werden“, erklärt das Ministerium.

Grafik: picture alliance/dpa-Infografik

Mit der Gesetzesnovelle wird eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, mit der die aktuellen Probleme bei der Entsorgung von Elektroschrott angegangen werden sollen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der heute gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände, zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 23. Mai 2024 beteiligen.

Steigendes Aufkommen, rückläufige Sammlung

Die Novelle ist auch eine Reaktion auf die steigenden Verkaufszahlen von Elektronikgeräten. Seit Jahren steigen die Verkaufszahlen von Smartphones, Tablets, Bildschirmen und vielen anderen Elektrogeräten wie E-Zigaretten oder sogar Schuhen mit Beleuchtung. In weniger als zehn Jahren hat sich ihre Menge verdoppelt: 2013 wurden rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte auf den Markt gebracht, im Jahr 2021 waren es schon mehr als drei Millionen Tonnen.

Mit dem Anstieg wächst auch die Zahl der ausgedienten und defekten Geräte. Allein mehr als 300 Millionen ausgediente Handys, Tablets und Laptops schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Schubladen und Schränken und werden nicht entsorgt.

Die Sammelquote für Elektroschrott in Deutschland ist dagegen gering und zudem rückläufig. Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 nur noch 901.100 Tonnen Elektroschrott gesammelt – ein Rückgang um 105.300 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr. Die Sammelquote läge damit nur noch bei 32 Prozent.

Deutschland verfehlte 2002 zum fünften Mal in Folge die Sammelquote. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Sammelquote von 65 Prozent.


Link zum Referentenentwurf:

320°/sr

Mehr zum Thema
CO2-neutrale Reifenproduktion – Continental setzt auf Elektrokessel
„Sprengen“ mit Flüssigkeiten: Saperatec nimmt Anlage in Betrieb
Mercedes startet Pilotprojekt zum Recycling von Altfahrzeugen
Neue Recyclinganlage für Lithium-Ionen-Batterien geplant
Lebensmittelindustrie: Jokey und Remondis planen Kreislaufsystem
Prinzip Tandem: So entstehen Grundchemikalien aus CO2
Heraeus startet Recycling von Seltenen-Erd-Magneten
Wertstoffhöfe sollen mehr Gerätealtbatterien annehmen
Alpla mit Weinflasche aus PET – und bald auch aus rPET
Mehrwegsystem im Pflanzenhandel kartellrechtlich unbedenklich
BDE fordert EU-Agentur für Kreislaufwirtschaft
Weiter Streit um Bauschutt aus AKW Biblis