Deponie Büttelborn

Die Ablagerung von Bauschutt auf dem Abriss des Atomkraftwerks Biblis bleibt umstritten. Jüngster Anlass ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Der BUND protestiert.

Weiter Streit um Bauschutt aus AKW Biblis


Im Streit um die Ablagerung von Bauschutt aus dem Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks Biblis hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt scharf kritisiert. Das Gericht hatte Ende April die sofortige Ablagerung des Materials auf der Deponie im südhessischen Büttelborn erlaubt, bevor der Verwaltungsgerichtshof in Kassel in der Grundsatzfrage entschieden hat, ob eine Freigabe des Abbruchmaterials rechtens ist.

Es dürfe nicht sein, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt dem früheren Betreiber RWE einen Freibrief ausstelle, teilte der BUND am Dienstag mit. Die Umweltorganisation sieht hier eine vorschnelle Entscheidung, die möglicherweise weitreichende Folgen für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit haben könnte.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt bezieht sich auf 3.200 Tonnen Bauschutt, der eine Strahlenbelastung von weniger als zehn Mikrosievert aufweist, was laut Behörden nicht gesundheitsgefährdend ist. Insgesamt beläuft sich das Rückbaumaterial auf eine Million Tonnen.

Das Kraftwerk Biblis wurde 2011 abgeschaltet. Seit 2017 läuft der Rückbau der Anlage. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Deponie Büttelborn Mitte vergangenen Jahres zur Ablagerung verpflichtet, aber keinen Sofortvollzug angeordnet. Umweltministerium und Regierungspräsidium hatten dem Betreiber der Deponie Büttelborn zuvor mitgeteilt, dass der Bauschutt aus Biblis im Kreis Bergstraße dort abgelagert werden soll. Stadt und Deponiebetreiber hatten dies abgelehnt.

320°/dpa/re

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