Prüfung des Kartellamts

Aus kartellrechtlicher Sicht kann ein Mehrwegsystem im Pflanzenhandel eingeführt werden. Das ist das Ergebnis einer Prüfung des Bundeskartellamts. Das Mehrwegsystem ist ein Vorhaben verschiedener Unternehmen.

Mehrwegsystem im Pflanzenhandel kartellrechtlich unbedenklich


Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG – einem genossenschaftlichen Verbund verschiedener Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen – hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Bewertung eines geplanten gemeinsamen Mehrwegsystems gebeten.

Derzeit werden Pflanzen auf den verschiedenen Wertschöpfungsstufen in der Regel in Einweg-Kunststoffbehältern (sog. Trays) vertrieben. Die Euro Plant Tray eG verfolgt das Ziel, diese Einwegträger durch ein Mehrwegsystem für den B2B-Transport von Topfpflanzen zu ersetzen.

Freiwillige Teilnahme

„Das Projekt Euro Plant Tray verfolgt nicht nur ein sehr sinnvolles Ziel – eine Reduzierung des Plastikmülls im Pflanzenhandel – sondern es steht in der jetzigen Form auch im Einklang mit dem Wettbewerb“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Entscheidend für die kartellrechtliche Beurteilung war insbesondere, dass sich die Abstimmung und der Informationsaustausch zwischen den Beteiligten auf das für die Einführung und den Betrieb des Mehrwegsystems erforderliche Maß beschränken. Unternehmensstrategische Daten würden über neutrale Dritte erhoben und stünden den Projektteilnehmern nur kumuliert und aggregiert zur Verfügung.

„Ferner war wettbewerblich insbesondere relevant, dass die Teilnahme am Mehrwegsystem der Euro Plant Tray eG freiwillig ist und allen Marktteilnehmern der verschiedenen Wertschöpfungsstufen, auch Nicht-Mitgliedern der Euro Plant Tray eG, offensteht“, so das Kartellamt. Zudem könnten auch Mitglieder weiterhin Trays anderer Anbieter verwenden.

320°/hk

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