Mehr Akzeptanz

kostenpflichtig
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Windpark-Betreiber Anwohner und Kommunen am Ertrag beteiligen. Die Bundesverfassungsrichter halten das nicht nur für grundgesetzkonform - sondern sogar für nachahmenswert. Ein Modell für die anderen Länder?

Karlsruhe befürwortet verpflichtende Bürgerbeteiligung bei Windparks


Menschen in der Nachbarschaft von Windparks könnten künftig häufiger vom finanziellen Ertrag profitieren. Das Bundesverfassungsgericht gab grünes Licht für gesetzliche Regelungen, die Anlagenbetreiber verpflichten, betroffene Anwohner und Kommunen am Projekt zu beteiligen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter begründen ihre am Donnerstag veröffentlichte Entscheid

320°/dpa/re

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