Elektroaltgeräte

Vielen Verbrauchern ist offenbar nicht klar, welche Produkte als Elektroaltgeräte einzustufen sind. Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Die Folge: Die Produkte landen im Restmüll oder Gelben Sack.

Umfrage: Ein Drittel weiß nicht, wie man E-Schrott entsorgt


Laut einer aktuellen GfK-Verbraucherumfrage im Auftrag des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI halten 85 Prozent der Befragten das Recycling von Elektroaltgeräten für wichtig. Mehr als ein Drittel der Befragten weiß jedoch nicht ausreichend, wie Elektroaltgeräte fachgerecht entsorgt werden.

Defizite zeigen sich insbesondere bei Produkten mit eingebauter Elektronik. So erkennen die Befragten beispielsweise Fahrradhelme mit Rücklicht (34 Prozent) oder Grußkarten, die Musik abspielen (39 Prozent), häufig noch nicht als Elektroaltgeräte, teilt der ZVEI mit. Deutlich besser sieht es bei offensichtlichen Haushaltsgeräten wie Wasserkochern (91 Prozent) oder Waschmaschinen (90 Prozent) aus, die richtigerweise als Elektroaltgeräte eingestuft werden.

10 Prozent geben Altgeräte im Supermarkt zurück

Wie die Umfrage weiter zeigt, nutzen die meisten Verbraucher für die Entsorgung den Wertstoffhof. Knapp die Hälfte der Befragten gab an, dort in den vergangenen zwei Jahren elektrische oder elektronische Geräte entsorgt zu haben. Bewährt haben sich auch die Abgabe des Altgerätes bei der Lieferung eines neuen Gerätes (20 Prozent), die Abholung durch den kommunalen Entsorger (19 Prozent) sowie die Rückgabe im Fachhandel (15 Prozent).

Die seit 2022 bestehende Möglichkeit, Altgeräte im Supermarkt abzugeben, nutzten bereits knapp zehn Prozent. Sechs Prozent der Befragten entsorgten laut ZVEI/GfK-Umfrage ihre Altgeräte in den vergangenen 24 Monaten über die Restmülltonne und drei Prozent über den Gelben Sack.

„Um zu verhindern, dass Elektrogeräte falsch entsorgt werden, bedarf es zielgerichteter und stetiger Information“, mahnt der ZVEI. Dazu dient in Deutschland unter anderem die Kampagne „Plan E“ der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear). Die ear hat dazu als Gemeinsame Stelle der Hersteller einen gesetzlichen Auftrag.

320°/sr

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