Informationspflichten
Ein Test der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Viele Onlinehändler missachten offenbar die Rücknahmepflicht für Elektroschrott. Der Umweltverband geht gegen zahlreiche Händler juristisch vor.
Rücknahme von Elektroschrott: „Das ist ein katastrophales Ergebnis“
Ein aktueller Bericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass viele große Onlinehändler in Deutschland ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroschrott nicht nachkommen. Das ist das Ergebnis eines Tests, den die DUH zwischen August und November 2023 durchgeführt hat. Von 23 untersuchten Onlinehändlern hätten 14 ihre Kunden nicht korrekt über die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe alter Elektrogeräte informiert, teilt die Umwelthilfe mit.
Die Informationspflicht Elektroaltgeräten gilt seit 2022 und sieht vor, dass Kunden beim Kauf neuer Elektrogeräte gefragt werden müssen, ob sie ein Altgerät kostenlos zurückgeben möchten. Die DUH hat nun rechtliche Schritte gegen die Unternehmen Apple, Bauhaus, Conrad, Globus, home24, Hornbach, Ikea, Lampenwelt, Lidl, Netto, OBI, Pearl, Poco und Thomann angekündigt, um die Einhaltung der Informationspflichten zu erzwingen. Lediglich der Händler Otto habe die Pflicht verbraucherfreundlich umgesetzt.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH fordert ein härteres Durchgreifen der Vollzugsbehörden in den Bundesländern. „Das ist ein katastrophales Ergebnis. Solange die Menschen nicht klar und transparent über ihre Rechte und Möglichkeiten zur sachgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten informiert werden, wird die deutsche Sammelquote mit nur 39 Prozent weiterhin auf einem beschämend niedrigen Niveau verharren. Die Vollzugsbehörden der Bundesländer müssen das verantwortungslose Treiben vieler Onlinehändler endlich beenden, indem Sie Verstöße aufdecken und sanktionieren.“
Otto als Vorbild
„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte zurückgeben, müssen die Rückgabemöglichkeiten und verfügbaren Informationen einfach gestaltet sein“, betont Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Die meisten der getesteten Onlinehändler würden die Rückgabe von Elektroschrott unnötig erschweren. Bei Amazon müssten Verbraucher für die Rückgabe von Altgeräten ein extra Formular ausfüllen und bei MediaMarkt den Kundenservice gesondert kontaktieren. Bei Medimax oder Notebooksbilliger sei die Abfrage zur Rückgabe eines Geräts kaum zu finden und sehr klein geschrieben.
„Dass die Abfrage und Abholung auch verbraucherfreundlich geht, zeigt der Onlinehändler Otto“, so Fischer. „Mit einer einfachen Checkbox-Abfrage auf der Produktseite und dem Hinweis, dass die Rückgabe kostenlos ist, ist alles mit nur einem Klick organisiert. Das Altgerät wird bei der Abholung direkt mitgenommen. Diese Umsetzung der Abfragepflicht sollten sich alle Onlinehändler zum Vorbild nehmen.“