Ab 1. Januar 2024

Zum Jahreswechsel endet eine Übergangsfrist für Milchprodukte in Einweg-Kunststoffflaschen. Auch auf sie wird künftig Pfand erhoben. Betroffen sind rund 455 Millionen Liter.

Pfand künftig auch für Milchprodukte in Einweg-Plastikflaschen


Ab dem 1. Januar 2024 wird auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einweg-Kunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben. Dazu gehören unter anderem Kakao, Kaffeegetränke, Kefir und Joghurt. Die leeren Flaschen können überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einweg-Plastikflaschen verkauft werden, zum Beispiel im Supermarkt.

„Milch und Milchprodukte machen einen großen Anteil im Supermarktregal aus“, teilt Bundesumweltministerin Steffi Lemke mit. „Wenn die Pfandpflicht für Flaschen aus Einwegpfand nun auch für diese Produkte gilt, schließen wir einen weiteren Kreislauf und stellen wertvolle Ressourcen dem Recycling zur Verfügung.“

Neue Pfandpflicht für 455 Millionen Liter

Die Pfandpflicht für Milch und Milchprodukte in Einweg-Kunststoffflaschen war eine Ausnahme, die nun ausläuft. Die längere Übergangsfrist bis 2024 wurde gewährt, weil leere Flaschen von Milch und Milchprodukten bei der Rückgabe eine besondere hygienische Herausforderung darstellen können. Bisher wurden diese Flaschen im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne gesammelt und verwertet, ab 2024 erfolgt die Rückgabe am Pfandautomaten.

Die Pfandpflicht gilt bereits seit 2022 für fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen. Das Marktvolumen für nicht pfandpflichtige Getränke im Jahr 2020 lag bei insgesamt 10,6 Milliarden Liter, davon 4,24 Milliarden Liter Milch, 466 Millionen Liter Milchmischgetränke und 297 Millionen Liter sonstige milchhaltige Getränke. Von diesen 5 Milliarden Litern an Milchprodukten waren knapp 10 Prozent in Kunststoffflaschen verpackt, was 455 Millionen Liter ausmacht, die von der neuen Pfandpflicht betroffen sind.

320°/re

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