Staatliche Hilfe

Bestimmte Kunststoffrecyclingunternehmen können ab dem kommenden Jahr wieder Energiebeihilfen beantragen, teilt der Entsorgerverband bvse mit. Allerdings sind nur bestimmte Tätigkeiten förderfähig.

Kunststoffrecycler erhalten wieder Energiebeihilfen – aber nicht alle


Wie der Verband mitteilt, sind bestimmte Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche in den förderfähigen Wirtschaftszweig 20.16 „Herstellung von Kunststoffen in Primärform“ aufgenommen worden. Zu den förderfähigen Tätigkeiten der Recycler gehören ab 1. Januar 2025

  • die Herstellung von Zellulose und ihren chemischen Derivaten,
  • die Herstellung von Kunstpulvern, -granulaten oder -flocken durch Compoundieren oder Umwandeln von Kunststoffharzen sowie aus wiedergewonnenen Kunststoffabfällen sowie
  • die Herstellung von recyceltem Kunststoff in Flakes oder Kunststoffgranulaten auf Basis von vorbehandelten Kunststoffabfällen durch stoffliche Verwertungsverfahren.

Staatliche Energiebeihilfen dürften nur den Unternehmen gewährt werden, die zu den in den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 aufgeführten Wirtschaftszweigen gehören, erklärt bvse-Justiziarin Annette Reber. Der Wirtschaftszweig 20.16. (Herstellung von Kunststoffen in Primärform) werde als förderungsfähig angesehen, der Wirtschaftszweig 38.31 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) hingegen nicht.

„Als energieintensive Unternehmen haben die Kunststoffrecycler jetzt die Möglichkeit, die extrem hohe Energiekosten, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kunststoffrecycler auswirken, durch die Energiebeihilfen zumindest zu begrenzen“, zeigt sich bvse-Vizepräsident Herbert Snell zufrieden.

320°/re

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