Verpackungsverordnung

Der Entwurf der EU-Verpackungsverordnung befindet sich in der finalen Abstimmungsphase. Die Kunststoffverbände versuchen, einige der geplanten Regelungen zu entschärfen. Sie haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Gutachten prangert Ungleichbehandlung von Kunststoffen an


Ein aktuelles Rechtsgutachten der internationalen Anwaltskanzlei Dentons legt nahe, dass die geplanten Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Materialien in der EU-Verpackungsverordnung gegen EU-Recht verstoßen. Diese Regelungen könnten gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil sie Kunststoffverpackungen ohne sachlichen Grund diskriminieren, teilten die Kunststoffverbände EuPC, IK und Elipso mit.

Konkret nennen die Verbände das mögliche Verbot von Plastikfolien für einen 6er-Pack Flaschen oder von Plastikverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse sowie die Ausnahmeregelung für beschichtete Papierverpackungen. Diese Regelungen seien kontraproduktiv zu den Zielen der EU-Verpackungsverordnung, da sie „sehr wahrscheinlich“ zu Umweltproblemen führen würden, indem leicht recycelbare Kunststoffverpackungen durch weniger recycelbare Verpackungsmaterialien ersetzt würden, was zu einem Anstieg des Verpackungsabfalls und der Treibhausgasemissionen führen würde.

Keine Materialneutralität

„Rat und Parlament haben die vorhandenen wissenschaftlichen Fakten und Erkenntnisse über den Nutzen von Kunststoffverpackungen in einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft ignoriert“, kritisiert Bernard Merkx, Generaldirektor des EuPC. Erschwerend komme hinzu, dass die große Anzahl von Kunststoffdiskriminierungen im Entwurf der Verpackungsverordnung das Prinzip der Materialneutralität ins Gegenteil verkehre.

„Wir fordern Rat und Parlament auf, in den laufenden Trilog-Verhandlungen die Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen und die Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien zu streichen“, fordert Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Nur so könne die Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden, die die Unternehmen für die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft benötigen.

320°/sr

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