Verpackungsverordnung

Die geplante EU-Verpackungsverordnung löst Unruhe bei Brauereien aus. Müssen Verpackungsinformationen tatsächlich in die Glasflasche eingraviert werden? Und sind Pfandkästen künftig nicht mehr erlaubt? Die Kommission nimmt Stellung.

EU-Kommission reagiert auf Befürchtungen von Brauereien


Anlass für die Irritationen ist der Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Verpackungsverordnung, wonach jede Verpackung gekennzeichnet sein muss. Konkret bedeutet das, dass Etikett und QR-Code die Information enthalten muss, woraus die Verpackung besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Diese Information müsse dauerhaft angebracht sein, wie die Kommission betont.

Ablösbare Papier-Etiketten, die im deutschen Flaschenpfandsystem üblich sind, könnten diese Bedingung erfüllen, erklärt die Behörde. Vorausgesetzt, sie seien verfügbar, solange die Flasche im Umlauf ist. „Kommt sie in die Rotation zurück und löst sich das Etikett beim Waschvorgang ab, muss für die weitere Wiederverwendung ein neues angebracht werden“, so die Kommission. „Es ist aber nicht notwendig, die Information in die Flasche einzugravieren. Diese Form der Kennzeichnung ist im Kommissionsvorschlag nur als Option genannt.“

Eine Klarstellung unternimmt die Kommission auch bezüglich der Füllmaterialien in Transportverpackungen. Die Kommission schlägt hierzu vor, dass es in Transportverpackungen eine Obergrenze von 40 Prozent Leerraum geben soll. Das hat offenbar Befürchtungen bei den Brauern geweckt, dass damit Pfandkästen nicht mehr zulässig sind.

„Aus Sicht der Kommission spricht nichts dagegen, Transportverpackungen in bestehenden Mehrwegsystemen, wie zum Beispiel Bierkästen, von dieser Regel auszunehmen“, erklärt die Behörde. „Das Pfandsystem in Deutschland ist ein Erfolg. Die Kommission ermuntert auch andere Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige, solche Systeme einzuführen.“

320°/re

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