Gerichtlicher Vergleich

Die Altstoff Recycling Austria (ARA) hat sich vor Gericht gegen ihren Konkurrenten durchgesetzt. Interseroh Austria muss nun seine Kunden korrekt informieren.

Schlappe für Interseroh Austria


Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) sah die Regeln des fairen Wettbewerbs durch Interseroh Austria gleich in zwei Angelegenheiten verletzt. Der eine strittige Punkt betraf die Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Haushaltsverpackungen. Interseroh hatte laut ARA behauptet, es könne seine Kunden für Verpackungen entpflichten, die im Gewerbebetrieb anfallen, aber letztlich über die Haushaltssammlung entsorgt werden.

„Das hat dazu geführt, dass Interseroh – aber auch andere Unternehmen – für die Entpflichtung der Gewerbeverpackungen kassiert hat, jedoch die ARA für die Entsorgungskosten aufkommen musste“, kritisierte ARA-Vorstand Werner Knausz. „Die scharfe Trennung zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen ist ein wichtiger Bestandteil des Abfallwirtschaftsgesetzes“, erklärte er. Jeder Marktteilnehmer habe die Pflicht, seine Kunden korrekt darüber zu informieren, welche Art von Verpackungsabfällen er entpflichten kann und welche nicht.

„Wir freuen uns, dass der gerichtliche Vergleich das nun in aller Deutlichkeit festgehalten hat“, betonte Knausz. Interseroh habe sich nun verpflichten müssen, dieses Marktverhalten zu unterlassen, eine entsprechende Veröffentlichung auf seiner Website vorzunehmen und die Prozesskosten zu ersetzen.

Der zweite strittige Punkt betraf die korrekte Kundeninformation. Interseroh habe seine Tarife für die Entpflichtung von mehreren gewerblich anfallenden Verpackungsarten mit bestimmten Tarifen der ARA verglichen, ohne darauf hinzuweisen, dass die ARA für derart in Gewerbesystemen erfasste Verpackungen eigene Tarife anbietet. Das sei irreführend und daher unzulässig gewesen, so Knausz. Auch in diesem Vergleich habe sich Interseroh verpflichten müssen, diese Vorgehensweise ab sofort zu unterlassen und die gesamten Prozesskosten zu übernehmen.

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