Nachnutzung von Deponieflächen

Die Unsicherheit ist groß, wenn es darum geht, Bauschutt aus zurückgebauten Kraftwerken zu deponieren. Die Frage ist nicht nur, wie hoch die Strahlenwerte aktuell sind, sondern auch in der Zukunft. Vor allem dann, wenn die Deponieflächen zu Nachnutzung freigegeben werden sollen. Eine Studie liefert nun Antworten.

Wie hoch sind die Strahlenwerte von atomarem Bauschutt?


Die mögliche Ablagerung von atomarem Bauschutt auf Deponien hat insbesondere in Baden-Württemberg immer wieder zu heftigen Diskussionen in der Bevölkerung geführt. Meist ging es dabei um ein Gefühl, weniger um konkrete Fakten. Auch deshalb, weil eine verlässliche Grundlage fehlte, um das Gefährdungspotenzial abschätzen können.

Das soll nun möglich sein. Das baden-württembergische Umweltministerium hat das Öko-Institut beauftragt, die Strahlenwerte zu berechnen, die durch die Ablagerung von Bauschutt aus stillgelegten Kernkraftwerken entstehen werden. Darüber hinaus sollten auch mögliche Szenarien der Nachnutzung auf Deponien durchgespielt werden.

Das Ergebnis der Berechnungen gibt Entwarnung. Die ermittelten Strahlenwerte betragen höchstens 4,6 Mikrosievert pro Person und Jahr, teilt das Öko-Institut mit. Damit lägen die Deponiewerte in Baden-Württemberg unter dem zulässigen Höchstwert von 10 Mikrosievert pro Person und Kalenderjahr.

„Keine Dosis von mehr als 10 Mikrosievert möglich“

„Ob Bauschutt als radioaktiver Abfall endzulagern ist, konventionell entsorgt oder wiederverwertet werden kann, legen Freigabegrenzwerte der Strahlenschutzverordnung fest“, beschreibt Christian Küppers, Leiter der Strahlenschutz-Gruppe am Öko-Institut, die gesetzlichen Vorgaben. „Mit den Freigabewerten sollen aktuelle aber auch langfristige, radiologische Risiken für die Bevölkerung ausgeschlossen werden.“

Die Strahlenschutzverordnung legt in ihren Vorschriften zur Freimessung und Freigabe der Abrissmaterialien von Kernkraftwerken fest, dass für jeden Menschen eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr eingehalten werden muss. Die Maßeinheit Sievert gibt dabei die Höhe der gewebeschädigenden Strahlung an.

„Dies bedeutet für eine Deponie, die bereits seit geraumer Zeit mit kontaminiertem Material gefüllt ist und weiterhin befüllt wird, dass sowohl in der Gegenwart als auch noch Jahrhunderte nach ihrer Stilllegung, zehn Mikrosievert für einen vor Ort lebenden oder arbeitenden Menschen im Jahr nicht überschritten werden darf“, erklärt Küppers. „Mit den errechneten Strahlenwerten von maximal 4,6 Mikrosievert wäre die direkte Nutzung der Flächen für nachfolgende Generationen sicher. Auch ein späteres Einsickern von Regenwasser in die Deponie haben wir betrachtet und festgestellt, dass dadurch keine Dosis von mehr als 10 Mikrosievert im Jahr bei einer Nachnutzung möglich ist.“

Große Mengen erwartet

Die Ergebnisse sind insbesondere für Baden-Württemberg von Bedeutung. Auf Deponien des Landkreises Ludwigsburg lagern bereits freigegebene Materialien aus stillgelegten Anlagen des früheren Kernforschungszentrums Karlsruhe. Im Zuge des Ausstiegs aus der Kernenergie bis 2022 und dem damit verbunden Rückbau von Kernkraftwerken werden in den nächsten Jahren mehrere tausend Tonnen Bauschutt auf weiteren Abfalldeponien in Baden-Württemberg erwartet. Diese Abfälle werden laut Öko-Institut nur eine geringe Strahlenbelastung aufweisen und dürfen deshalb auf einer konventionellen Deponie beseitigt werden.

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg hatte Ende Juni 2016 angekündigt, vorerst keine Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken auf Deponien in Baden-Württemberg zu entsorgen, bis die Fragen über eine mögliche Nachnutzung von Deponieflächen geklärt sind. Das Moratorium wurde mittlerweile aufgehoben.


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