Streit um Mengenmeldungen
Fünf duale Systeme haben gestern Klage gegen den Systembetreiber RKD eingereicht. Ihr Vorwurf: RKD meldet bewusst weniger Mengen an die Clearingstelle, um auf diese Weise weniger Kosten übernehmen zu müssen. Der Schaden für die anderen dualen Systeme gehe in die Millionenhöhe.
Duale Systeme reichen Klage gegen RKD ein
Die fünf dualen Systeme BellandVision, DSD, Interseroh, Reclay und Zentek haben gestern beim Landgericht Köln Klage gegen den Systembetreiber RKD Recycling Kontor Dual eingereicht. Sie werfen ihrem Mitbewerber vor, weniger Lizenzmengen an die Clearingstelle zu melden als an das VE-Register der DIHK. RKD würde dadurch den anderen Systemen einen Schaden in Millionenhöhe zufügen.
Die dualen Systeme sind verpflichtet, ihre Lizenzmengen sowohl an das VE-Register der DIHK als auch an die Clearingstelle zu melden. Behördlich überprüft werden nur die Meldungen an die DIHK. Dabei wird überprüft, ob die Vollständigkeitserklärungen (VE) der Hersteller mit den Mengenmeldungen der dualen Systeme an die DIHK übereinstimmen.
Eigentlich müssten die Mengenmeldungen an die DIHK auch mit den Meldungen an die Clearingstelle übereinstimmen. Denn alle dualen Systeme haben sich im vergangenen Jahr verpflichtet, dass die Mengenmeldungen an DIHK und Clearingstelle identisch sein müssen und keine pauschalen Abzüge gemäß LAGA M37 mehr vorgenommen werden dürfen. Eine weitere Klarstellungsvereinbarung zu diesem Inhalt hätten die beiden Systembetreiber RKD und Noventiz jedoch nicht unterzeichnet, heißt es von Beteiligten.
Die Meldungen an die Clearingsstelle sind entscheidend für die Zuordnung der Marktanteile der einzelnen dualen Systeme und damit der Übernahme der jeweiligen Kosten. Meldet ein duales System weniger Mengen an die Clearingstelle als an die DIHK, müss das betreffende System weniger Kosten übernehmen. Genau das ist der Vorwurf gegenüber RKD.
„Uns geht es darum, dass das duale System sauber weiterentwickelt wird“, erklärte ein Vertreter der klagenden Systembetreiber. Das Landgericht Köln solle deshalb feststellen, dass die gemeldeten Ist-Mengen an die Clearingstelle identisch sein müssen mit den Mengenmeldungen an die DIHK. Außerdem soll RKD verpflichtet werden, keine pauschalen Mengenabzüge vornehmen zu dürfen.