Beschluss des Bundesrats

Die Befürchtungen sind wahr geworden: Bundestag und Bundesrat haben die Genehmigungspraxis für eine Vielzahl von Recyclinganlagen verschärft. Ohne Öffentlichkeitsbeteiligung geht künftig nichts mehr.

Nicht ohne die Öffentlichkeit


Betreiber von Recyclinganlagen werden künftig noch mehr Aufwand betreiben müssen, um die Genehmigung für eine Anlage zu erhalten. Nach Beschluss von Bundesrat und Bundestag wird die Genehmigungspraxis deutlich verschärft: Anstelle des vereinfachten Verfahrens zur Genehmigung eines Anlagenbetriebs wird künftig ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung treten. So sieht es der Entwurf zur Änderung der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) vor.

Betroffen sind Anlagen, die über eine Tageskapazität von mehr als 50 Tonnen ungefährlicher Abfälle oder mehr als 10 Tonnen gefährlicher Abfälle verfügen, soweit sie Abfälle für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandeln oder es sich um die Behandlung von Schlacken oder Aschen handelt. Laut BDE werden in der Praxis auch mobile oder semimobile Siebanlagen, aber auch Brecheranlagen für Böden und Steine oder zur Bauschuttaufbereitung, wie sie bei der Aufbereitung von Baumineralik bei Sanierungsprojekten zum Einsatz kommen, dem förmlichen Genehmigungsverfahren unterliegen.

Der BDE befürchtet nun erhebliche Auswirkungen auf Investitionen in der Recyclingindustrie sowie ein weiteres Anwachsen des Sanierungsstaus insbesondere bei Straßen und Gebäuden. „Das bisher praktizierte vereinfachte Genehmigungsverfahren befand sich vollständig im Einklang mit der europäischen Industrieimmissionsrichtlinie. Dennoch haben Bundestag und Bundesrat den bisher angewandten Genehmigungsprozess verändert und sind ohne sachlichen Grund über die 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgegangen“, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth. „In der Folge werden es sich Besitzer einer Recyclinganlage genau überlegen, ob sie in neue Anlagentechnik investieren, wenn zu befürchten steht, dass sich das Genehmigungsverfahren über Jahre hinziehen kann.“

Da mobile Betonbrecher auch zur Autobahnsanierung eingesetzt werden, könnte die Genehmigung gleich mehrfach notwendig werden. „Es ist fern jeder Praktikabilität, dass eine beispielsweise auf der A9 eingesetzte mobile Brecheranlage, sobald sie die Grenze von der einen zur anderen Kommune überquert, ein neues förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen muss“, so Kurth.

Mehr zum Thema
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan