Neue Vorschriften

kostenpflichtig
Nach dem EU-Parlament hat nun auch der EU-Rat hat der neuen Abfallverbringungsverordnung zugestimmt. Damit sollen Abfallexporte künftig eingeschränkt werden. Und zugleich die Verbringungsverfahren modernisiert werden.

Die Abfall­­­verbringungs­verordnung kann kommen


Die letzte Hürde ist genommen: Am Montag hat der EU-Rat die neue Abfallverbringungsverordnung verabschiedet. Vor gut einem Monat hatte bereits das EU-Parlament den neuen Regeln zugestimmt. Die meisten der bisherigen Regeln für den Export von Abfällen in Drittländer bleiben aber noch eine Weile in Kraft. Denn je nach Regelung ist eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren für die Umsetzung vorgesehen.

Ziel der überarbeiteten Verordnung sei es, die Verbringung problematischer Abfälle in Länder außerhalb der EU zu verringern und

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