Abstimmung in Brüssel

Die EU-Verpackungsverordnung hat eine weitere Hürde genommen: Am Freitag stimmten die Vertreter der EU-Staaten der Verordnung mehrheitlich zu. Auch Deutschland stimmte zu – trotz handelspolitischer Bedenken.

EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung


Eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten steht hinter der geplanten EU-Verpackungsverordnung. Das teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft am Freitag in Brüssel mit. Deutschland stimmte trotz handelspolitischer Bedenken zu. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments hatten sich bereits Anfang des Monats auf den Entwurf geeinigt. Mit der Zustimmung der Vertreter der Mitgliedstaaten hat der Entwurf eine weitere Hürde genommen.

Jetzt steht nur noch die formale Bestätigung durch den Ministerrat und das Plenum des Europäischen Parlaments aus. Grundlage der Verhandlungen war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2022.

Auch Deutschland hat sich bei der Abstimmung für die neue Verordnung ausgesprochen, hat aber Bedenken gegen eine sogenannte Spiegelklausel. Diese sieht zum Teil hohe Hürden für Drittstaaten vor, die ihre Produkte und Verpackungen in die EU exportieren. Diese Klausel sei „aus deutscher Sicht handelspolitisch problematisch, da sie als protektionistisches Instrument Handelshemmnisse schafft“, heißt es in einer Protokollerklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Konkret geht es Deutschland demnach um die Vorgaben zum Rezyklatanteil, die Drittstaaten zu stark belasten könnten, so die Befürchtung. Die Bundesrepublik halte eine solche Klausel nicht für geeignet, den notwendigen Schutz des Binnenmarktes zu gewährleisten, heißt es. Ähnliche Bedenken habe auch die EU-Kommission geäußert.

Sogenannte Spiegelklausel

Der Entsorgerverband BDE reagierte erleichtert auf die Zustimmung. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft habe bis zuletzt daran gearbeitet, einen für alle tragfähigen Kompromiss zu finden, teilte der Verband mit.

Dazu habe Belgien weitere Änderungen und Klarstellungen am Text der politischen Einigung zwischen Europarlament und EU-Rat vorgenommen. Diese zielten insbesondere darauf ab, einen Kompromiss für die Regelungen bezüglich der für die Mindestrezyklateinsatzquoten anrechenbaren Rezyklate zu erzielen. Diese hatten für Unstimmigkeiten in der Europäischen Kommission geführt´.

„Nach der sogenannten Spiegelklausel darf das künftig in Kunststoffverpackungen einzusetzende Rezyklat sowohl aus der EU stammen oder außerhalb der EU recycelt worden sein, wenn es europäischen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen für Rezyklate entspricht“, erklärt der Verband. Die hierfür benötigten Kunststoffabfälle könnten sowohl in der EU als auch in Drittstaaten gesammelt werden. „Allerdings müssen in Drittstaaten bei der Sammlung und dem Recycling Umweltstandards eingehalten werden, die den in der EU geltenden Standards entsprechen“, betont der BDE. Damit hätten handelsrechtliche Bedenken ausgeräumt werden können. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte das Abstimmungsergebnis ebenfalls. „Ein guter Tag für den Ressourcenschutz“, sagte ein Sprecher. „Ohne die Regelungen würde es in der EU zu weiter steigenden Mengen an Verpackungsabfällen kommen.“

320°/dpa/re

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