Novelle des Vergaberechts

Effizienter, einfacher und flexibler: So soll das neue Vergaberecht werden. Geplant ist eine umfassende Neuordnung. Auftragsvergaben sollen nur noch auf elektronischem Wege erfolgen. Auch mittelstandsfreundlicher soll das neue Vergaberecht werden.

Bundesregierung will Hürden für Mittelstand abbauen


Am kommenden Freitag steht die Novelle des Vergaberechts auf der Tagungsordnung des Bundestags. Geplant ist eine umfassende Neuordnung. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts.

Dazu will die Bundesregierung vorschreiben, dass öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Auf diese Weise sollen die Interessen mittelständischer Unternehmen vorrangig berücksichtigt werden. Eine Gesamtvergabe ist dem Entwurf zufolge nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich.

Künftig sollen öffentliche Auftraggeber auch mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Dies komme auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen würden, heißt es seitens des Bundestagsdienstes. Für Unternehmen würden Anreize gesetzt, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorgaben gemacht werden.

Eignungsprüfung wird vereinfacht

Auftraggeber und Unternehmen sollen darüber hinaus in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. „Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn, erklärt der Bundestagsdienst. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Schließlich werden auch die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfacht. Mit Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) werde die Pflicht der Bieter, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium einzureichen, durch die Abgabe einfacher Erklärungen ersetzt.

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