Maßnahmenkatalog

2005 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe hat es bis heute kaum etwas bewirkt. Der Verband schlägt deshalb konkrete Maßnahmen vor, um die Verwertung zu verbessern.

Wie sich das E-Schrott-Recycling verbessern ließe


Jeder Deutsche hat 2016 knapp 23 Kilogramm Elektroschrott produziert – von der Platine über den CD-Player bis hin zum Kühlschrank. Insgesamt fielen in diesem Jahr 1,9 Millionen Tonnen Altgeräte in Deutschland an, soviel wie nie zuvor. Doch nur knapp 40 Prozent des Abfallstroms wurde ordnungsgemäß gesammelt – die restlichen 60 Prozent wurden mutmaßlich illegal entsorgt oder exportiert.

Vor diesem Hintergrund betrachtet die Deutsche Umwelthilfe die Umsetzung des ElektroG als „weitgehend erfolglos“. Der DUH fordert daher eine Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung. Dieses müsse verbindliche Standards zum Ökodesign, zur Ausweitung der Gerätesammlung und Quoten zur Wiederverwendung beinhalten. Darüber hinaus sieht der Verband Anpassungsbedarf in Sachen Recycling und Vollzug.

Aus Sicht der DUH gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die geeignet wären, die aktuelle Entsorgungssituation zu verbessern:

Ökodesign

  • gesetzliche Mindeststandards für ein Ökodesign
  • finanzielle Anreize für vergleichsweise umweltschonende Produkte
  • Pflicht zum Vorzug von Produkten mit dem „Blauen Engel“ oder vergleichbaren Umweltzeichen bei der öffentlichen Beschaffung
  • bessere Verbraucheraufklärung durch aktive Verbraucherinformation der Hersteller und durch die Entwicklung des EU-Energielabels zu einem Ökodesignlabel
  • Anhebung der Beweislast des Verkäufers bei der Gewährleistung von sechs auf 24 Monate

Sammlung

  • verpflichtende Rücknahme eines Altgeräts bei Verkauf eines neuen Geräts für jeden Händler, auch bei Versand aus dem Ausland
  • Annahmepflicht von Altgeräten unter 25 Zentimeter Länge für Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche/Lager- und Versandfläche von mindestens 100 Quadratmetern
  • Angebot eines Rückgabestandorts in jedem Postleitzahlgebiet durch den Online-Handel
  • Rücknahme per Postversand nur als zusätzliche Rückgabeoption und nicht bei Altlampen sowie losen oder beschädigten Batterien
  • konkretere Informationspflichten, bei Nichterfüllung Bußgeld
  • verpflichtende Teilnahme der Händler und Hersteller an kollektiven Rücknahmesystemen, die eine aktive Verbraucheraufklärung durchführen und ab 2019 eine Sammelquote von 65 Prozent erreichen müssen
  • Pfandsystem für Elektrogeräte

Recycling

  • finanzielle Anreize und Mindestquoten für den Einsatz von Recyclaten
  • output-basierte Recyclingquoten, die sich selbstlernend erhöhen
  • separate Recyclingquoten für Kunststoffe und Technologiemetalle

Vollzug

  • Pflicht für Online-Verkaufsplattformen, nur Angebote registrierter Hersteller zu führen
  • unangekündigte Kontrollen der Rücknahme- und Informationspflichten durch das Umweltbundesamt
  • direkte Meldung aller bei den Erstbehandlungs- und Verwertungsanlagen behandelten Mengen an die Stiftung EAR
  • konsequenter Vollzug der Mindestanforderungen für den Export gebrauchter Elektrogeräte und eine getrennte Statistik über die Ausfuhr von gebrauchten und neuen Elektrogeräten
  • zeitnahe Darstellung aller offiziell erfassten Mengenströme bei der Stiftung EAR

„Das unwirksame Elektrogeräte-Gesetz ist ein Geschenk an die Hersteller, die den Markt mit nicht oder nur schwer zu reparierenden Elektroprodukten überschwemmen, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Und weiter: „Wir erwarten von der neuen Bundesumweltministerin Svenja Schulze kurzfristig eine Novelle des Gesetzes. Produkteigenschaften wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Recyclingmaterialien müssen im Markt zur Regel werden.“

 

© 320°/bs | 19.03.2018

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