Neufassung des ElektroG

Das BMUB hat seinen Entwurf zum neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz veröffentlicht. Vor allem das Thema Optierung dürfte für Diskussionen sorgen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

BMUB legt Referentenentwurf vor


Monatelang hieß es Warten auf den Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Gestern hat das BMUB das Papier veröffentlicht. Der Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts abgestimmt. „Insbesondere sind die Regelungen zu den Rücknahmepflichten des Handels und zu den Optierungsmöglichkeiten der Kommunen noch nicht mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgestimmt“, lässt das BMUB wissen.

Das BMUB drückt nun auch beim weiteren Gesetzgebungsprozess aufs Tempo. Bis zum 31. März können Länder und Verbände per E-Mail „in möglichst knapper Form“,so die Bitte des Ministeriums, Stellung nehmen. Danach muss sich das BMUB mit den Ressorts und dem Bundeswirtschaftsministerium abstimmen, bevor sich Bundestag und Bundesrat damit befassen und darüber abstimmen können.

Wir haben im Folgenden die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt:

  • Die Sammelquoten von bisher durchschnittlich vier Kilogramm Altgeräte aus privaten Haushalten pro Einwohner pro Jahr werden angehoben. Ab dem 1. Januar 2016 soll jährlich eine Mindestsammelquote von 45 Prozent gemessen am Gesamtgewicht der gesammelten Altgeräte im Verhältnis zum Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Ab 2019 soll die Mindestsammelquote 65 Prozent betragen.
  • Auch die Recycling- und Verwertungsquoten werden sich erhöhen: Je nach Gerätekategorie muss der Anteil der Verwertung mindestens zwischen 75 und 85 Prozent betragen. Der Anteil der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings bei Bauteilen, Werkstoffen und Stoffen liegt zwischen 55 und 80 Prozent.
  • Erwartungsgemäß wird es eine Rücknahmepflicht der Händler für Elektro-Altgeräte geben, ohne dass Neugeräte gekauft werden müssen. Bedingungen: Das Gerät ist kleiner als 25 Zentimeter und die Verkaufsfläche von Elektronik-Geräten ist größer als 400 Quadratmeter.
  • Ebenfalls keine Überraschung sind die geplanten Änderungen bei den Optierungsmöglichkeiten der Kommunen. Thomas Rummler, Leiter der Unterabteilung Abfallwirtschaft, hatte bereits angekündigt, dass der Optierungszeitraum von derzeit ein auf drei Jahre verlängert werden soll. Auch die Anzeigefrist bei der Eigenvermarktung verlängert sich. Nicht mehr wie bisher drei Monate im Voraus, sondern bereits sechs Monate im Voraus müssen die Kommunen dann an die stiftung ear melden, für welche Sammelgruppen sie die Entsorgung in Eigenregie übernehmen wollen.
  • Das BMUB will eine Anzeigepflicht für zertifizierte Erstbehandlungsanlagen einführen. Des Weiteren soll es eine Liste mit allen zertifizierten Erstbehandlungsanlagen geben, die auch veröffentlicht werden soll.
  • Zur Eindämmung illegaler Exporte von Elektroaltgeräten sieht BMUB-Entwurf die Übernahme der Regelungen der WEEE-Richtlinie zur Verbringung und zur Abgrenzung zwischen Gebraucht- und Altgeräten vor. Ein wesentliches Element der Änderungen in diesem Bereich ist die Beweislastumkehr. Kontrollen muss dann der Exporteur und nicht mehr der Zoll nachweisen, dass es sich um gebrauchsfähige Geräte handelt und nicht um Abfall.
  • Statt der bisherigen zehn Gerätekategorien wird es ab 2018 nur noch sechs Gerätekategorien geben. So wird unter anderem zum Zweck einer bruchsicheren Erfassung die Sammelgruppe 3 auf Bildschirmgeräte beschränkt. Neu ist die Aufnahme der Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich. Diese bilden die neue Sammelgruppe 6.

Mehr zum Thema
Tarifstreit bei SRW spitzt sich weiter zu
Betonherstellung: So soll der CO2-Ausstoß auf netto Null reduziert werden
Wasserstoff-Offensive: Wie viele Elektrolyseure werden tatsächlich realisiert?
„Unverpackt trifft immer noch den Nerv der Menschen“
„Der Getränkekarton hat eine unglaublich schlechte Recyclingbilanz“
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
Kunststoffrecycling: Covestro plant Zusammenarbeit mit Automobilindustrie
Pyrum erhält Nachhaltigkeitszertifizierung
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Alpina führt digitalen Produktpass ein
Schott will den Kreislauf weiter schließen