BVT-Merkblatt Abfallvorbehandlung

Die Vorbereitungen für die Erstellung des BVT-Merkblatts Abfallvorbehandlung gehen in die nächste Runde. Nach Abschluss der Datenerhebung soll der erste Entwurf folgen. Noch können Anlagenbetreiber versuchen, die Regelungen zu beeinflussen.

Datenerhebung beginnt im Mai


BVT-Merkblätter werden immer wieder unterschätzt und oftmals als unverbindlich erachtet. Doch das ist falsch. BVT-Merkblätter machen zwar keine Vorschriften zur Anwendung einer bestimmten Technik, doch die enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen werden für die Festlegung von Genehmigungsauflagen für IED-Anlagen verwendet, erklärte Jochen Ebbing vom Ifeu-Institut in Iserlohn auf dem bvse-Altholztag in Mainz. Das BVT-Merkblatt für Abfallvorbehandlung vor der Mitverbrennung sei mitten in der Entstehungsphase.

BVT steht für „Beste Verfügbare Technik“. Die Merkblätter sind Dokumente, die im Informationsaustausch zwischen EU Kommission, Mitgliedsstaaten, Industrie und Umweltverbänden – im so genannten Sevilla Prozess – entwickelt werden. Das BVT-Merkblatt für die Abfallvorbehandlung gilt für die mechanische Behandlung (einschließlich SRF und Metall-Shredder) sowie für die biologische Behandlung, die chemisch-physikalische Abfallbehandlung und kombinierte Verfahren. Die Verbrennung und Schlackenaufbereitung fällt nicht in den Geltungsbereich.

Die Datenerhebung für das Merkblatt wird derzeit vorbereitet. Zwischen Mai und September werden Fragebögen an die Unternehmen versandt. Abgefragt werden anlagenbezogene Umweltdaten inklusive Anlageninformation zur angewandten Technik. Einen Teil der Antworten können Anlagenbetreiber als vertraulich einstufen. Auf Grundlage der Datenerhebung wird dann der erste Entwurf erstellt.

Mit Annahme der Definitionen durch Brüssel werden die BVT und Emissionswerte rechtsverbindlich. Folglich müssten die Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung im EU Amtsblatt an der Anlage eingehalten werden, betonte Ebbing. Die verpflichtende Umsetzung gelte für alle IED-Anlagen in allen Ländern der EU. Dabei gebe es keinen Bestandsschutz – Altanlagen müssen also gegebenenfalls nachgerüstet werden.

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