Ablagerungskapazitäten für Siedlungsabfälle

Hessen sieht sich in punkto Deponievolumina gut gerüstet. Für die kommenden Jahre seien ausreichend Ablagerungsmöglichkeiten vorhanden. Mehr noch: Drei Deponiebetreiber planen, die Kapazitäten noch zu erweitern.

Hessen: Deponiebetreiber planen Erweiterung


In Hessen stehen derzeit zehn Siedlungsabfalldeponien der Klasse II zur Verfügung. Diese weisen ein Restvolumen von 8,21 Millionen m³ auf. Damit stünden hessenweit ausreichend Deponievolumen zur Verfügung, stellt das Landesumweltweltministerium in der aktuellen Abfallbilanz für Hessen fest. Insgesamt reiche das Ablagerungsvolumen noch für 20 Jahre.

Darüber hinaus planen drei Deponiebetreiber Erweiterungsmaßnahmen. Sollten die Maßnahmen plangemäß ungesetzt werden, käme in Hessen nochmals ein Verfüllvolumen von rund 3,75 Millionen m³ hinzu. Die größte Erweiterung ist für die Deponie Dyckerhoffbruch vorgesehen, deren Betreiber die Stadt Wiesbaden ist. Dort soll das Verfüllvolumen laut Abfallbilanz um 2,4 Millionen m³ erhöht werden. Das Restvolumen der Deponie beträgt derzeit rund 1,4 Millionen m³.

Außerdem sollen auf der Deponie Büttelborn nochmals 1,25 Millionen m³ hinzukommen. Die Deponie wird von der Südhessischen Abfall-Verwertungs GmbH betrieben und verfügt noch über ein Restvolumen von 585.000 m³. Die Deponie Wabern der Abfallwirtschaft Fulda plant ebenfalls eine Erweiterung, allerdings nur um 100.000 m³. Möglicherweise erhöht auch die Deponie Bastwald im Vogelsbergkreis ihre zusätzlichen Ablagerungsmöglichkeiten, doch bislang seien DK II-Kapazitäten nur in der Planung – eine Festlegung zum Bau gebe es noch nicht, wie es in der Abfallbilanz heißt.

Neben den betriebenen Deponien befinden sich in Hessen drei weitere Deponien in der Stilllegungsphase. Bei den entsprechenden Stilllegungsmaßnahmen einzelner Deponieabschnitte beziehungsweise der gesamten Deponie könnten je nach Art der Baumaßnahme ebenfalls mineralische Materialien der Deponieklassen 0 bis II zum Einsatz kommen, heißt es in der Abfallbilanz. Dies werde einzelfallbezogen über die Genehmigung der jeweiligen Maßnahme festgelegt.

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