Einstufung als gefährlicher Abfall

Ob Abfälle als gefährlich eingestuft werden, entscheidet sich anhand so genannter HP-Kriterien. Eines davon ist das HP 14-Kriterium, das Abfälle als ökotoxisch eingestuft. Recyclingverbände warnen: Eben dieses Kriterium könnte mit einem Schlag viele nicht gefährliche Abfallgemische zu gefährlichem Abfall machen.

Neues Störfeuer für die Recyclingwirtschaft


Die Warnung kommt von den drei Recyclingverbänden BDSV, bvse und VDM. Sie weisen darauf hin, dass am 25. Oktober 2016 das europäische TAC (Technical Advisory Committee) darüber abstimmt, ob die Ergebnisse einer von der EU-Kommission beauftragten Studie zu einem EU-weit harmonisierten Test- und Beurteilungsverfahren für das HP 14-Kriterium („ökotoxisch“) zur Anwendung kommen sollen. Wenn ja, hätte dies fatale Folgen für die Recyclingbranche, warnen die Verbände.

Denn durch die Anwendung des HP 14-Kriteriums würden Abfallgemische mit einem rein rechnerischen Ansatz untersucht, der auf Biotests beruht. Dadurch würde das Stoffrecht das Abfallrecht überlagern. Die Folge wäre, dass neben den Shredderabfällen enorme Mengen an nicht gefährlichen Abfallgemischen unter das Regime für gefährliche Abfälle gestellt würden. Die Dominanz des Stoffrechts sei allerdings völlig unnötig, da die mögliche ökotoxische Wirkung in den Abfallgemischen die erwartete negative Wirkung nicht entfalte.

BDSV, bvse und VDM fordern deshalb eine Ausnahme bei der Anwendung des chemisch-analytischen Ansatzes für Abfälle der Recyclingwirtschaft und damit verbunden eine Verschiebung der TAC-Entscheidung. So soll Zeit gewonnen werden, um die sozioökonomischen Folgen besser abzuschätzen.

Unterstützung erhalten die Verbände von ihrem europäischen Dachverband EuRIC, der das Positionspapier mit einer eigenen Stellungnahme flankiert. EuRIC wird zudem am 24. Oktober 2016 alle TAC-Mitglieder zu einem Workshop einladen, in dem die negativen Effekte für die Recyclingbranche thematisiert werden.

Das Abfallgefährlichkeits-Kriterium HP 14 war 2014 bei der Novellierung der Kriterien für gefährliche Abfälle in Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) ausgeklammert worden, um zunächst weitere Untersuchungen und Folgenabschätzungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind nun in den Entscheidungsvorschlag für den TAC eingeflossen.

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