Änderung des Batteriegesetzes

kostenpflichtig
Noch vor einigen Monaten hatte sich eine Reform des Batteriegesetzes angedeutet. Jetzt zeigt sich: Eine Neustrukturierung der Altbatterien-Sammlung wird es wohl nicht geben. Auch wer auf eine Erhöhung der Sammelquote gehofft hatte, wird enttäuscht.

Nicht der große Wurf


Als das Bundesumweltministerium (BMU) im vergangenen Jahr seine Pläne für das neue Batteriegesetz vorstellte, war die Rede noch von einer grundlegenden Reform. Wichtigster Inhalt: Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) sollte künftig nicht mehr selbst sammeln, sondern nur noch Solidaraufgaben in Form eines Auffangsystems wahrnehmen. Hintergrund des Vorhabens war der Umstand, dass immer mehr Hersteller von GRS zu den herstellereigenen Rücknahmesystemen wechselten und
Mehr zum Thema
Stimmen zum Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag: Das ist der Passus zur Kreislaufwirtschaft
Neue EU-Regeln für weniger Mikroplastik in der Umwelt