Verpackungsregister

kostenpflichtig
Noch immer wird ein Viertel der in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst. Das Umweltbundesamt schlägt deshalb eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Plattformen vor.

UBA will Online-Marktplätze besser kontrollieren


Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiber von Online-Markplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. „Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden

Mehr zum Thema
Novelle des ElektroG: Verbände fordern mehr Mut
„So verringert sich der Abfall nicht“
Umweltministerium legt Novelle des ElektroG vor
UN-Umweltchefin sieht Fortschritte auf Weg zu Plastikabkommen
„Unverpackt trifft immer noch den Nerv der Menschen“
„Der Getränkekarton hat eine unglaublich schlechte Recyclingbilanz“
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu