Klassifizierungssystem

kostenpflichtig
Der erste delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie steht. Darin werden unter anderem Kriterien für Anlagen zur Abwasser- und Abfallentsorgung festgelegt, die ab Anfang kommenden Jahres gelten. Die Abfallverbrennung jedoch bleibt weiterhin außen vor.

EU-Taxonomie: Waste-to-Energy bleibt noch außen vor


In der Nacht zum Donnerstag war es so weit: Die EU hat konkrete Kriterien für nachhaltige Investitionen festgelegt. Mit dem ersten delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie ist nun klar, welche Wirtschaftsaktivitäten ab dem 1. Januar 2022 als ökologisch nachhaltig klassifiziert und damit bevorzugt Investoren anlocken werden.

Mit dem neuen Klassifizierungssystem sollen Investoren künftig besser und transparent erkennen können, welche Finanzprodukte in der EU dem Klimasch

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